Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 21-0805.01
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Auf unsere Anfrage 21-0790 wurde geantwortet: „Der Harburger Integrationsrat ist keine natürliche oder juristische Person und somit nicht antragsberechtigt“.
Wir fragen nun die Verwaltung: Wie ist die rechtliche Stellung des Harburger Integrationsrates?
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg 01.09.2020
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der LINKEN-Fraktion (Drs. 21-0805) wie folgt Stellung:
Wie ist die rechtliche Stellung des Harburger Integrationsrates?
Der Harburger Integrationsrat ist ein durch Beschluss der Bezirksversammlung Harburg (Drs. 20-4549) eingesetzter Beirat ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Eine gesetzliche Grundlage existiert für diesen Beirat nicht.
Gez. Fredenhagen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |