Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 21-0787.01
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Sachverhalt:
Die erste Welle der Corona-Pandemie konnte in Deutschland durch entschlossenes Handeln weitgehend unter Kontrolle gebracht werden. Die hohe Bereitschaft in der Bevölkerung, den Empfehlungen und Auflagen zur Vermeidung von weiteren Infektionen zu folgen, war eine wesentliche Grundlage für die bisherigen Erfolge.
Angesichts zuletzt wieder steigender Infektionszahlen und der Gefahr einer zweiten Welle der Pandemie sind die bisherigen Erfahrungen und die Kapazitäten der Gesundheitsämter von entscheidender Bedeutung.
Nach Einschätzung des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes fehlen rund 10.000 Stellen für Fachkräfte (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten114749/Im-oeffentlichen-Gesundheitsdienst-fehlen-10-000-Fachkraefte).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:
1. Wie viele Infektionen gab es im Zeitraum 01.03. - 31.07.2020 im Bezirk Hamburg-Harburg? Bitte tabellarisch nach Monaten aufschlüsseln.
2. Wie viele Vollzeitäquivalente standen dem Gesundheitsamt des Bezirks Hamburg-Harburg zu den Stichtagen 01.01.2020, 01.04.2020 und 01.08.2020 jeweils zur Verfügung? Bitte tabellarisch nach den jeweiligen Abteilungen des Gesundheitsamts (insbesondere Infektionsschutz und Kontaktnachverfolgung) darstellen.
3. a) Wie viele Mitarbeiter/innen standen dem Gesundheitsamt Hamburg-Harburg zu den o.g. Stichtagen jeweils zur Verfügung?
3. b) Aus welchen Bereichen wurden die Teams der Kontaktnachverfolgung und des Infektionsschutzes verstärkt? Welche qualitative Erweiterung der Teams hat es durch jeweils wie viele Personen mit welchen Ausbildungen gegeben?
3. c) Welche öffentlichen Dienstleistungen konnten in welchen Zeiträumen jeweils temporär wegen der Corona-Krise nicht erfüllt werden? Bitte entsprechend tabellarisch darstellen.
4. Hält das Bezirksamt Hamburg-Harburg die Personalausstattung für ausreichend? Wenn ja, bitte darstellen, weshalb der Personalbestand ausreichend ist. Wenn nein, bitte darlegen, welche Schritte das Bezirksamt Hamburg-Harburg konkret unternommen hat, um diesen Umstand zu beheben. Bitte in tabellarischer Form - bestenfalls mit Kalenderdaten versehen - darstellen. Welche Erfolge hatte das Bezirksamt mit den jeweiligen konkreten Maßnahmen?
5. Konnten seit dem 01.05.2020 die Infektionsketten weitgehend nachverfolgt werden? Um welche Ketten handelte es sich im Einzelnen?
6. Welche Erkenntnisse zu Übertragungswegen und Situationen, in denen es zu Infektionen kam, lassen sich aus den bisherigen Kontaktverfolgungen gewinnen?
7. Wie viele Corona-Testungen wurden bis zum 31.07.2020 im Bezirk Hamburg-Harburg durchgeführt? Bitte tabellarisch nach Monaten aufschlüsseln, jeweils unterschieden zwischen Gesundheitsamt und den jeweiligen anderen mit Testmöglichkeiten ausgestatteten Trägern oder Dienststellen.
8. Wie groß sind die Testkapazitäten derzeit im Bezirk Hamburg-Harburg?
9. In welchen Bereichen und nach welchen Kriterien werden die Testkapazitäten vorrangig eingesetzt?
10. Ist die Ausstattung und Bevorratung mit Schutzausrüstung inzwischen ausreichend? In welchen Bereichen gibt es ggf. noch Bedarf? Wie sieht dieser Bedarf konkret aus?
11. Wurden im Bezirk bereits Erfahrungen mit der Corona-Warn-App gesammelt, wenn ja welche?
12. Werden derzeit Vorbereitungen für eine zweite Infektionswelle getroffen, wenn ja welche?
Hamburg, am 12.08.2020
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider Brit-Meike Fischer-Pinz Michael Schaefer
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg 24.08.2020
Das Bezirksamt Harburg nimmt zur kleinen Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21.0787) wie folgt Stellung:
Erläuterung: Die ersten Unterstützer wurden ab dem 27.03.2020 eingestellt bzw. aus anderen Arbeitsbereichen des Bezirksamtes in das Gesundheitsamt entsandt.
Siehe Antwort zu Frage 2.
b.) Aus welchen Bereichen wurden die Teams der Kontaktnachverfolgung und des Infektionsschutzes verstärkt? Welche qualitative Erweiterung der Teams hat es durch jeweils wie viele Personen mit welchen Ausbildungen gegeben?
Siehe Drucksache 22/174 und 21/0754.
c.) Welche öffentlichen Dienstleistungen konnten in welchen Zeiträumen jeweils temporär wegen der Corona-Krise nicht erfüllt werden? Bitte entsprechend tabellarisch darstellen.
Das Gesundheitsamt erbringt keine öffentllichen Dienstleistungen, sondern erfüllt im Wesentlichen gesetzliche Aufträge. Im Rahmen der corona-bedingten Kontaktbeschränkungen wurde hamburgweit der persönliche Kontakt zu den Kunden des Gesundheitsamtes stark eingeschränkt; gleichzeitig war die Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes per Telefon, E-Mail und Post sichergestellt. In dringenden Fällen (z. B. Unterstützungsbedarf durch die Mütterberatung/ das Familienteam der Frühen Hilfen, amtärztliche Gutachten/Stellungnahmen, Kriseninterventionen bei sozial-psychiatrischen Problemen, Begehungen im Rahmen den Infektionsschutzes) fanden Hausbesuche und weitere persönliche Kontakte unter Einhaltung der Hygieneregeln statt.
Ja, weil die Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sichergestellt ist. Im Übrigen erwartet das Bezirksamt aus dem vom zuständigen Bundesminister angekündigten „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ eine strukturelle Verstärkung auch für das Harburger Gesundheitsamt.
Soweit die Infektionen mit Covid-19 in einem epidemiologischen Zusammenhang standen: ja. Für die Beantwortung der zweiten Teilfrage wäre eine gesonderte Auswertung über alle Fälle seit Beginn der Pandemie (vgl. Antwort zu Frage 1) erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht leistbar.
Das Gesundheitsamt Harburg hat keine Erkenntnisse, die über die regelmäßig von der zuständigen Behörde publizierten hinausgehen; im Übrigen steht das Gesundheitsamt Harburg in ständigem fachlichen Austausch mit der zuständigen Behörde.
Die Anzahl der Corona-Testungen liegt auf Bezirksebene nicht vor.
Die Testkapazitäten gelten für ganz Hamburg und darüber hinaus und werden nicht auf Bezirksebene ausgewiesen.
Hamburgweit werden die Testkapazitäten vorrangig bei symptomatischen Menschen, im Rahmen von Ausbrüchen sowie zum Schutz vulnerabler Personengruppen eingesetzt.
Ja.
Nein.
Aufstockung der Unterstützungskräfte.
Gez. Fredenhagen
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