Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 21-0741.01
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Sachverhalt: Der Bezirk Harburg besitzt auch heute noch sehr wertvolle Naturbiotope. Diese sind in den letzten Jahren jedoch enorm unter Druck geraten durch die Genehmigung großer Infrastrukturprojekte wie die Verlängerung der Landebahn des Airbus Werkes in Finkenwerder, die Bau der Umfahrungsstraße Finkenwerder, den Bau der A26 West sowie durch das Wohnungsbauprogramm der Stadt. Wenn die Stadt oder ein privater Investor größere Flächen versiegelt und damit Natur zerstört wird, fallen Ausgleichmaßnahmen an. Diese werden bestenfalls ortsnah und im gleichen Bezirk wie die Baumaßnahmen umgesetzt. Das gelingt aber nicht immer. Wir fragen die zuständige Fachbehörde (z.Z. BUE) • Bitte stellen Sie uns eine Karte und eine Liste aller Ausgleichsmaßnahmen, die im Bezirk Harburg ab dem Jahr 2000 umgesetzt wurden oder planfestgestellt sind zur Verfügung. Diese Karten und Listen sollen die genauen Beschreibungen der Ausgleichflächen beinhalten, die genauen Maßnahmen, die dort umgesetzt wurden oder werden sowie die jeweilige Baumaßnahme für die sie beschlossen wurden. • Bitte benennen, verorten und beschreiben Sie die Ausgleichflächen, die für Bebauungen in Harburg in anderen Bezirken oder anderen Bundesländern ab dem Jahr 2000 umgesetzt oder planfestgestellt wurden sowie die jeweilige Baumaßnahme für die sie beschlossen wurden. • Bitte bewerten Sie den Stand der Umsetzungen dieser beschlossenen Maßnahmen aller planfestgestellten Ausgleichflächen: Sind die Maßnahmen vollständig oder nur teilweise umgesetzt worden? Falls nur teilweise, warum und bis wann wird die vollständige Umsetzung geplant? • Welche potenziellen Ausgleichsflächen stehen im Bezirk noch zur Verfügung? Geben Sie möglichst genau ihre Lage und ihre Größe und ihre Beschaffenheit an. • Bitte benennen Sie uns die Kriterien, nach denen Flächen als potentielle Ausgleichflächen ausgewählt werden.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 22. Juli 2020 Der Vorsitzende
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet die Anfrage der GRÜNEN-Fraktion (Drs. 21-0741) wie folgt:
Zu 1.:
In der Tabelle sind die im Bezirk Harburg seit dem Jahr 2000 zugelassenen Eingriffs-vorhaben mit den jeweils zugehörigen Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt. Die Vorhaben sind chronologisch nach Zulassungsdatum sortiert. Eine Karte der in der Liste genannten Vorhaben mit den jeweiligen Ausgleichsflächen ist als Anlage beigefügt. Eine detailliertere Ansicht ist online im Kompensations-Verzeichnis Hamburg unter http://www.geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/index.html möglich. (Nach dem Starten des Links muss oben rechts im Suchfenster „Ausgleich“ eingegeben und dann das Thema „Ausgleichsflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Kompensationsverzeichnis) - Internet“ angeklickt werden und die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen werden in der Karte angezeigt.)
Zu 2.:
Ausgleichsflächen in anderen Bezirken und außerhalb Hamburgs, die für Vorhaben innerhalb des Bezirks Harburg festgesetzt wurden, sind in der Antwort zu 1. dargestellt und als Anlage in der Karte enthalten. Eine detailliertere Verortung dieser Ausgleichsflächen ist online im Geoportal möglich (siehe Antwort zu 1.). Einige Ausgleichsflächen im Bezirk Hamburg-Mitte resultieren noch aus der Zeit als Wilhelmsburg zum Bezirk Harburg gehörte.
Zu 3.:
Die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen obliegt grundsätzlich den jeweiligen Vorhabenträgern. Bei einigen Vorhaben wird diese Verpflichtung durch entsprechende Durchführungsverträge an das Sondervermögen für Naturschutz und Landschaftspflege (SVNL) der BUKEA übertragen. Der Umsetzungsstand der festgesetzten Ausgleichsflächen ist in der Antwort zu 1. angegeben. Sofern von den Vorhabenträgern keine Angaben zur Fertigstellung der Ausgleichs-maßnahmen gemacht wurden, wurde der Umsetzungsstand durch Auswertung von aktuellen Luftbildern ermittelt.
Zu 4.:
Großflächige Eingriffsvorhaben im Bezirk Harburg in den vergangenen Jahren haben potentielle Ausgleichsflächen im Bezirksamtsbereich weitgehend in Anspruch genommen. Es besteht ein verbleibendes Potenzial von geeigneten Ausgleichsflächen in den landwirtschaftlich geprägten Räumen von Neuland und Neugraben sowie im sogenannten Biotopkorridor zwischen dem Naturschutzgebiet Moorgürtel und der Alten Süderelbe, wovon sich etwa ein Drittel im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindet. Für das Ziel der Kompensation von Beeinträchtigungen ist zu berücksichtigen, dass nicht jede potentiell geeignete Fläche auch jedem Eingriffsvorhaben zugeordnet werden kann. Die fachliche Eignung und die Verfügbarkeit ist in jedem konkreten Fall die Voraussetzung für den Ausgleich von Eingriffen.
Zu 5.:
Die Flächen müssen ein naturschutzfachliches Aufwertungspotential haben. Sinnvoll sind Arrondierungsmöglichkeiten mit bereits bestehenden Ausgleichsflächen. Zu kleine und isoliert liegende Flächen, die auch nicht als Trittsteinbiotope dienen, sind eher nicht geeignet. Je nach Nutzung und Entwicklung einer Fläche kann sich ihre Eignung für Ausgleichsmaßnahmen im Laufe der Zeit verändern. Für die rechtliche Verknüpfung geeigneter Flächen mit einem Eingriffsvorhaben ist es erforderlich, dass eine Ausgleichsfläche auch eigentumsrechtlich verfügbar ist.
Anlage: Festgesetzte Ausgleichsflächen von Vorhaben innerhalb des Bezirks Harburg (Auszug des Kompensations-Verzeichnisses Hamburg)
BAB A 26 (West) Ausgleich (Extensiv-Grünland) außerhalb der FHH in der Elbmarsch nördlich von Drochtersen Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, www.geoinfo.hamburg.de
gez. Heimath
f.d.R. Hille
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