Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 21-0699.01
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Sachverhalt: Bundesweit sind seit langem die menschenunwürdigen Bedingungen der Arbeit und auch Unterbringung von landwirtschaftlichen Saisonarbeiter*innen wie auch Werksvertragsarbeiter*innen in fleischverarbeitenden Betrieben bekannt. Im Zuge der Corona-Pandemie verschärft sich die Situation dramatisch, da infektionsschützende Maßnahmen missachtet und lebensgefährdende Zustände von den Arbeitgeber*innen billigend in Kauf genommen werden. Daher fragen wir: 1. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe im Bezirk Harburg beschäftigen Saisonarbeiter*innen z.B. in Erntezeiten? 2. Wie viele Saisonarbeiter*innen werden in den Betrieben beschäftigt? 3. Wird von Verwaltungsseite die Art und Weise wie auch Ausstattung und Sanitäreinrichtungen der Unterkünfte regelmäßig und insbesondere unter Pandemie-bedingungen kontrolliert? a) Wenn ja, sind Verstöße und wenn welcher Art festgestellt worden? b) Welche Sanktionen sind bei Verstößen vorgesehen? c) Welche Sanktionen wurden bei Verstößen durchgeführt? d) Hält die Verwaltung die infektionsschützenden Maßnahmen für hinreichend und wenn nein, wie weit wurde für die Abstellung der Missstände gesorgt? 4. Sind arbeitsrechtliche Verstöße festgestellt worden und wenn ja, wurden diese derweil abgestellt? 5. Wie häufig werden die Betriebe kontrolliert? 6. Finden die Kontrollen mit Ankündigung oder unangemeldet statt? 7. Sind die Kontrollen im Zuge der Pandemie verstärkt worden? a) Wenn nein, warum nicht?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG Der Vorsitzende 24.06.2020
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz nimmt zu der Anfrage der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-0699) wie folgt Stellung:
Nach hiesigem Kenntnisstand gibt es im Bezirk Harburg vier Obsthöfe und drei Gemüsebauern, die aktuell Saisonbeschäftigte eingesetzt haben.
Auf den Obsthöfen werden zurzeit im Durchschnitt drei Saisonbeschäftigte und in den Gemüseanbaubetrieben bis zu zwölf Saisonbeschäftigte eingesetzt.
Die Überprüfung der landwirtschaftlichen Betriebe erfolgt Im Rahmen der risikoorientierten Überwachung (siehe Antwort zu 5.). In Bezug auf den Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 wurden die Betriebe, die nach hiesigem Kenntnisstand aktuell Saisonbeschäftigte einsetzen, besichtigt bzw. aufgefordert, der BGV das betriebliche Maßnahmenkonzept zum Infektionsschutz vorzulegen.
Alle überprüften Betriebe haben Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 ergriffen und ihre Saisonbeschäftigten über Betriebsanweisungen unterwiesen und nach den geltenden Maßgaben die Unterbringung gestaltet. Die Dokumentationen müssen teilweise komplettiert und vereinzelt Maßnahmen verbessert umgesetzt werden. Gravierende Mängel wurden nicht festgestellt.
Gemäß der geltenden Arbeitsschutzvorschriften in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz kann das Amt für Arbeitsschutz Maßnahmen anordnen und erforderlichenfalls über Zwangsmittel durchsetzen.
Die Betriebsleitungen wurden beraten, wie sie ihre bereits erfolgten Maßnahmen verbessern können. Sanktionen waren nicht erforderlich.
Die besichtigten Betriebe haben die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt.
Arbeitsrechtliche Fragestellungen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Arbeitsschutz.
Die Arbeitsschutzbehörden der Länder betreiben die Aufsicht auf Grundlage der LASI[1]-Veröffentlichung 1 „Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder – Grundsätze und Standards“. Die Überprüfungen finden aktiv im Rahmen der risikoorientierten Überwachung oder reaktiv aufgrund von Anlässen (z. B. Beschwerde, Unfall) statt.
Je nach Anlass finden die Kontrollen mit und ohne Ankündigung statt. Die Überprüfungen der Umsetzung von Arbeitsschutzstandards zum Infektionsschutz fanden angekündigt satt.
Ja. Alle der BGV bekannten landwirtschaftlichen Betriebe mit Saisonbeschäftigten wurden kontrolliert.
Entfällt.
Gez. Heimath f.d.R. Martens
[1] LASI = Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
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