Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 21-0695.01
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Gerade aufgrund der ständig steigenden Mieten ist es dringend notwendig, im Bezirk über eine ausreichende Anzahl von öffentlich geförderten Wohnungen zu verfügen. Die Bezirksverwaltung wird um Auskunft gebeten: 1. über die Anzahl der 2019 erteilten Baugenehmigungen, 2. über die Anzahl der 2019 tatsächlich fertig gestellten Wohnungen, 3. über den Anteil der jeweils davon öffentlich geförderten Wohnungen, 4. in welchem Stadtteil sich jeweils die neu errichteten Wohnungen befinden, 5. über die Anzahl der 2019 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen, 6. über die Anzahl der Wohnungen, die 2020 aus der Sozialbindung fallen werden und 7. über die Anzahl der 2019 zweckentfremdeten, abgängigen oder abgerissenen Wohnungen. FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Bezirksamt Harburg
28.05.2020
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-0695) wie folgt Stellung:
1. über die Anzahl der 2019 erteilten Baugenehmigungen,
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 1004 Wohneinheiten genehmigt (Die Anzahl der Baugenehmigungen ist in diesem Zusammenhang nicht aussagekräftig).
2. über die Anzahl der 2019 tatsächlich fertig gestellten Wohnungen,
Dies wird statistisch nicht erfasst.
3. über den Anteil der jeweils davon öffentlich geförderten Wohnungen,
Der Anteil der jeweils davon öffentlich geförderten Wohnungen: 265.
4. in welchem Stadtteil sich jeweils die neu errichteten Wohnungen befinden,
Dies wird statistisch nicht erfasst.
5. über die Anzahl der 2019 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen,
Die Anzahl der 2019 aus der Sozialbindung gefallenenen Wohnungen beträgt 623.
6. über die Anzahl der Wohnungen, die 2020 aus der Sozialbindung fallen werden
Die Anzahl der Wohungen, die 2020 aus der Sozialbindung fallen werden, beträgt 310.
7. über die Anzahl der 2019 zweckentfremdeten, abgängigen oder abgerissenen Wohnungen.
Das für die Durchführung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) zuständige Fachamt hat in 2019 insgesamt 283 Fälle von Zweckentfremdungen im Sinne des § 9 Abs. 2 HmbWoSchG mit teilweise jeweils mehreren Wohneinheiten je Fall bearbeitet.
- Für 162 der bearbeiteten Fälle sind statistisch die Art der Zweckentfremdung und die Anzahl der Wohneinheiten wie folgt erfasst:
- 200 Wohneinheiten mit Leerständen von einer Dauer mehr als vier Monaten, - 120 Wohneinheiten mit wohnzweckfremder Nutzung von maximal 8 Wochen pro Jahr bzw. auf weniger als 50% der jeweiligen Gesamtwohnfläche, - 6 Wohneinheiten mit einer Nutzung für gewerbliche bzw. freiberufliche Zwecke, - 6 Wohneinheiten, die abgebrochen wurden.
Für 121 weitere Fälle von Zweckentfremdung ist statistisch keine weitere Differenzierung nach Wohneinheiten oder Art der Zweckentfremdung erfolgt.
In der weit überwiegenden Anzahl der bearbeiteten Fälle hat die Prüfung jeweils ergeben, dass die Zweckentfremdung z. B. aufgrund Erfüllung gesetzlicher Ausnahmetatbestände, eines berechtigten privaten oder öffentlichen Interesses und ggf. der Bereitstellung von Ersatzwohnraum genehmigungsfähig war.
Fredenhagen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |