Sachverhalt: Die Bezirksversammlung kann nach § 16 BezVG zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse einsetzen.
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Petitum/Beschlussvorschlag: Die Bezirksversammlung beschließt die kommissarische Einsetzung des Stadtplanungsausschusses sowie der Regionalausschüsse Harburg und Süderelbe nach § 16 BezVG mit jeweils 11 stimmberechtigten Mitgliedern, welche nach den Bestimmungen des § 17 BezVG auszuwählen sind.