Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-4605.01
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Der Bezirk Harburg hat einen erheblichen Anteil an der Unterbringung von Geflüchteten geleistet. An vielen Stellen sind neue Unterkünfte aufgebaut wurden. Inzwischen sind die meisten Erstaufnahmeeinrichtungen geschlossen worden und die Geflüchteten wohnen inzwischen in Folgeunterkünften oder in Wohnungen. Gleichzeitig werden im Bezirk sehr viele Wohnungsneubauten erstellt. Die dazugehörige soziale Infrastruktur wächst nicht immer mit. Die Unterkunft für unbegleitete Jugendliche in der Cuxhavener Str. 188 scheint derzeit nicht mehr bewohnt zu sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde/Fachamt: 1. Welchen Status hat die öffentlich-rechtliche Unterkunft an der Cuxhavener Str. 188 aktuell? Wird diese noch betrieben oder steht diese leer? 2. Sofern die Unterkunft nicht mehr betrieben wird, seit wann ist diese geschlossen und aus welchem Grund? 3. Welche Pläne für die kommenden Jahren bestehen für die Gebäude der Unterkunft? Sollen diese weiter genutzt werden, wenn ja für welchen Zweck? 4. Wem gehört das dazugehörige Grundstück? Welche Pläne bestehen für eine Nachnutzung, sofern die Gebäude abgetragen werden? 5. Bestehen Planungen, Gebäude und Grundstück für dringend benötigte soziale Infrastruktur zu nutzen, z.B. als Erweiterung für die Kindertagesstätte nebenan?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG Die Vorsitzende 03. April 2019
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet die Anfrage der GRÜNEN-Fraktion, Drs. 20-4605 wie folgt: Der Bezirk Harburg hat einen erheblichen Anteil an der Unterbringung von Geflüchteten geleistet. An vielen Stellen sind neue Unterkünfte aufgebaut wurden. Inzwischen sind die meisten Erstaufnahmeeinrichtungen geschlossen worden und die Geflüchteten wohnen inzwischen in Folgeunterkünften oder in Wohnungen. Gleichzeitig werden im Bezirk sehr viele Wohnungsneubauten erstellt. Die dazugehörige soziale Infrastruktur wächst nicht immer mit. Die Unterkunft für unbegleitete Jugendliche in der Cuxhavener Str. 188 scheint derzeit nicht mehr bewohnt zu sein.
Es handelte sich bei der Einrichtung der Cuxhavener Straße 188 nicht um eine öffentlich-rechtliche Folgeunterbringung, sondern um eine Einrichtung des Landesbetriebes Erziehung und Beratung für minderjährige unbegleitete Ausländer, die dort eine Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII erhielten. Die Einrichtung wurde im Dezember 2018 mangels Bedarf geschlossen und ist seitdem ungenutzt. Aktuell wird geprüft, ob das Studierendenwerk Hamburg die Einrichtung übernehmen könnte und dort Wohnmöglichkeiten für Studierende schafft. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
Es handelt sich um eine öffentliche Liegenschaft. Die Beantwortung planungsrechtlicher Fragen liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Harburg.
gez. Rajski
f.d.R.
Kühn
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |