Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-4250.02
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Sachverhalt: Wir fragen die BASFI und die Schulbehörde: 1. In welchen Kitas im Bezirk Harburg haben Kinder schon frühzeitig die Möglichkeit, 2. Um welche Fremdsprachen handelt es sich dabei? 3. In welchen Kitas findet die Betreuung bereits bilingual statt? 4. In welchen Vorschulen ist im Bezirk Harburg die Sprachvermittlung entsprechend 5. In welchen Grundschulen ist die Sprachvermittlung möglich? 6. Um welche Fremdsprachen handelt es sich jeweils? 7. In welchem Umfang sehen die beteiligten Fachbehörden die Möglichkeit, das früh- Hamburg, am 05.11.2018 Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG Die Vorsitzende 02. Januar 2019
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 20-4250 wie folgt:
Zu 4. bis 7.
Die Erteilung von Fremdsprachenunterricht in Vorschulklassen wird von der für Bildung zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst.
Die erste reguläre Fremdsprache an Hamburger Schulen ist Englisch. In den Grundschulen wird der Englischunterricht in der Regel in den Jahrgängen 1 und 2 mit jeweils einer Wochenstunde unterrichtet und in den Jahrgängen 3 und 4 mit drei Wochenstunden fortgeführt.
An einigen Hamburger Schulen wird bilingualer Sachfachunterricht angeboten. Die Fremdsprache ist dabei Unterrichts- und Arbeitssprache in Sachfächern wie z. B. Sachkunde, Geschichte und Geografie. Spätestens ab Jahrgang 3 wird zusätzlich Englischunterricht erteilt, damit die Kenntnisse in dieser Fremdsprache am Ende von Jahrgang 4 denen der Schülerinnen und Schüler anderer Grundschulen entsprechen.
Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Herkunftssprache als Deutsch besteht die Möglichkeit, herkunftssprachlichen Unterricht zu erhalten, soweit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen erfüllt sind. Die im herkunftssprachlichen Unterricht erbrachten Leistungen werden in den Zeugnissen berücksichtigt. Der Unterricht richtet sich in der Primar- und Sekundarstufe I nach den Rahmenplänen „Herkunftssprachen“.
Die zuständige Behörde weist derzeit den folgenden Grundschulen aus dem Bezirk Harburg Ressourcen für herkunftssprachlichen Unterricht zu:
Sofern die Unterschriften der Eltern von mindestens 15 interessierten Schülerinnen und Schülern vorliegen und eine entsprechende Lehrkraft verfügbar ist, kann jede Schule bei der für Bildung zuständigen Behörde einen Antrag zur Einrichtung eines herkunftssprachlichen Unterrichtsangebots und zur Zuweisung einer entsprechenden Stellenressource stellen.
Im Übrigen siehe die Broschüre Fremdsprachenunterricht im Schuljahr 2019/20 unter https://www.hamburg.de/contentblob/64460/7c5f72b6f6b72645b4a371676dcd93c1/data/bbs-br-fremdsprachenunterricht.pdf
gez. Rajski
f. d. R.
Kühn
18.03.2019
Ergänzende Stellungnahme der BASFI zu den Fragen 1 bis 3: Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet das o. g. Auskunftsersuchen wie folgt: Die Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen, die den verbindlichen Rahmen für die pädagogische Arbeit in den Hamburger Kindertageseinrichtungen darstellen, sehen in Sprachenvielfalt eine wichtige Ressource für Bildungsprozesse. Um Sprachenvielfalt in der Kita erlebbar zu machen, ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die Kinder eine Fremdsprache erlernen oder dass in der Kita bilingual gearbeitet wird. Wenn andere Sprachen, z.B. diejenigen, die die Kinder in die Einrichtung mitbringen und in der die Kinder z.B. erfahren, dass derselbe Gegenstand unterschiedlich bezeichnet werden kann, entwickeln sie dadurch ein Bewusstsein für sprachliche Phänomene. Die Begegnung mit verschiedenen Sprachen und Schriften schärft das metasprachliche Bewusstsein der Kinder, vermittelt ihnen ein Gefühl für die Gleichwertigkeit von Sprachen und ermöglicht einen kompetenten Umgang mit Situationen, die von sprachlicher Vielfalt geprägt sind. Die wertschätzende Präsenz der unterschiedlichen Familiensprachen verstärkt darüber hinaus das Zugehörigkeitsgefühl der Kinder zur Kita und erleichtert es den Kindern, sich aktiv am Kitaleben zu beteiligen.
Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde verfügt nicht über die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Daten. Sie hat die Vertragspartner des Landesrahmenvertrages "Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen" (Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V.; Caritasverband für Hamburg e.V.; Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg; Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V. Landesverband Hamburg; Diakonisches Werk Hamburg e.V., Kindermitte e.V. – Bündnis für soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung e.V.; SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V. Landesverband Hamburg, Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH) und die nicht organisierten Träger von Kindertageseinrichtungen im Bezirk Harburg gebeten, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
Die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH haben sich dazu geäußert. Der Träger legt in seinen 14 Harburger Kitas, auch in Vorbereitung auf den späteren Schulbesuch, den Schwerpunkt auf die Vermittlung von Deutschkenntnissen, da in fast allen ihrer Kitas in Harburg ein sehr hoher Anteil an Kindern mit einer anderen Familiensprache als Deutsch betreut wird.
Zu 1. und 2. In welchen Kitas im Bezirk Harburg haben Kinder schon frühzeitig die Möglichkeit, eine Fremdsprache zu erlernen? Um welche Fremdsprache handelt es sich dabei?
Von den 14 Elbkinder-Kitas in Harburg wird den Kindern in den folgenden Einrichtungen das frühzeitige Erlernen einer Fremdsprache angeboten:
Zu 3.In welchen Kitas findet die Betreuung bereits bilingual statt?
Nach den der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde vorliegenden Informationen findet im Bezirk Harburg in der Kita Sonnenschein, Cuxhavener Straße 423, eine bilinguale Betreuung statt. Die zweite gesprochene Sprache dort ist Russisch.
gez. Rajski
f. d. R.
Kühn
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