Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-4497.01
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Sachverhalt: Vielen Vereinen sind diese Mittel bekannt und werden auch entsprechend beantragt und bewilligt. Manche Vereine, die ebenfalls herausragende Arbeit leisten, kennen diese eventuell noch nicht oder haben unter Umständen nicht die personellen Kapazitäten, entsprechende Förderanträge zu stellen.
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:
1. Welche Mittel aus welchen Förderquellen standen bzw. stehen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils zur Verfügung? (Bitte unter Angabe, für welche Zwecke diese Mittel bereitstehen, sofern dies über eine Förderung von Sportvereinen hinausgeht) 2. In welchem Umfang wurden diese in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (laufend) bewilligt? 3. Welche Vereine haben in den Jahren 2015 bis 2019 (laufend) Mittel aus diesen Quellen erhalten? Bitte auflisten nach Jahr, Verein, Förderzweck und Förderhöhe unter Angabe ggfs. eingesetzer Eigenmittel des Vereins.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Bezirksamt Harburg
25. Februar 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 20-4497) wie folgt Stellung:
Gemäß der Förderrichtlinien für Maßnahmen im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung stehen Verfügungsfonds für folgende Zwecke zur Verfügung: Zur Stärkung, Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen soll ein Verfügungsfonds für das jeweilige Fördergebiet mit Beginn der Erarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzeptes eingerichtet werden. Aus Mitteln des Verfügungsfonds sollen kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen (ohne Folgekosten), die den gebietsbezogenen Entwicklungszielen der Integrierten Stadtteilentwicklung dienen, kurzfristig finanziert werden können. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die die Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern, nachbarschaftliche Kontakte stärken, Begegnungen ermöglichen und Netzwerke stärken sowie
Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt Harburg die Fragen wie folgt:
1. Welche Mittel aus welchen Förderquellen standen bzw. stehen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils zur Verfügung? (Bitte unter Angabe, für welche Zwecke diese Mittel bereitstehen, sofern dies über eine Förderung von Sportvereinen hinausgeht)
Siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrucksachen 21/7612 und 21/13339.
2. In welchem Umfang wurden diese in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (laufend) bewilligt?
Siehe Antwort Frage 1.
3. Welche Vereine haben in den Jahren 2015 bis 2019 (laufend) Mittel aus diesen Quellen erhalten? Bitte auflisten nach Jahr, Verein, Förderzweck und Förderhöhe unter Angabe ggfs. eingesetzer Eigenmittel des Vereins.
Siehe Anlagen 2.1, 2.2. und 2.3.
Fredenhagen
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