Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-4535.01
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Sachverhalt: Wir fragen die Verwaltung: 1. Bei wie vielen Mitarbeitern hat die Bezirksverwaltung derzeit Kenntnis von 2. Welchen Umfang haben die angezeigten Nebentätigkeiten zeitlich? 3. Wie haben sich die Nebentätigkeiten von Mitarbeitern zahlenmäßig seit Juni 4. In wie vielen Fällen sind Nebentätigkeiten im Hinblick auf die vorrangigen 5. Wie gestaltet sich die Nebentätigkeitspraxis bei Fällen möglicher Interessen- Hamburg, 07.02.2019 Ralf-Dieter Fischer Uwe Schneider
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Bezirksamt Harburg
22. Februar 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-4535) wie folgt Stellung:
1. Bei wie vielen Mitarbeitern hat die Bezirksverwaltung derzeit Kenntnis von 2. Welchen Umfang haben die angezeigten Nebentätigkeiten zeitlich? 3. Wie haben sich die Nebentätigkeiten von Mitarbeitern zahlenmäßig seit Juni Zu 1. bis 3.: s.. Anlage 4. In wie vielen Fällen sind Nebentätigkeiten im Hinblick auf die vorrangigen Keine 5. Wie gestaltet sich die Nebentätigkeitspraxis bei Fällen möglicher Interessen-
Sowohl bei den Beamtinnen und Beamten als auch bei den Tarifbeschäftigten findet eine umfassende Prüfung durch Dienstvorgesetzte und den Personalservice sowie ggf. durch das Rechtsamt statt, ob die angezeigte Nebentätigkeit zu Interessenkollisionen führt. Die Ausübung einer Nebentätigkeit wird untersagt, sofern Interessenkollisionen festgestellt werden.
Fredenhagen
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