Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-4524.01
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Mit der erstmaligen endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen soll u.a. eine Einsparung von Unterhaltungskosten erreicht werden, damit eine solche Maßnahme auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt werden kann. Bei der Straße Fernblick handelt es sich um eine Sackgasse, die nur von Anliegern befahren wird. Entsprechend gering ist das Verkehrsaufkommen.Die befestigte Fahrbahn besteht derzeit aus einer Asphalttrag- sowie Deckschicht, die bis zu 16,9 cm dick ist, z.T. besteht der Oberbau aus einer 4,5 bis 8 cm Asphaltbefestigung.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Unterhaltungskosten hat das Bezirksamt in den Jahren 2008 bis 2018 einsetzen müssen, um die Verkehrssicherheit der Straße Fernblick zu gewährleisten?
2. Welche Maßnahmen wurden damit vorgenommen?
3. Welche Straßenbaumaßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung in den nächsten fünf Jahren notwendig, sollte eine erstmalige endgültige Herstellung der Straße Fernblick unterbleiben?
Hamburg, am 08.02.2019
Ralf-Dieter Fischer Martin Hoschützky Fraktionsvorsitzender Rainer Bliefernicht
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Bezirksamt Harburg
21. Februar 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-4524) wie folgt Stellung:
Im Jahr 2011 wurde die Straße Fernblick wegen der dokumentierten Feststellung eines unverhältnismäßig großen Unterhaltungsaufwandes für Aufnahme in die Liste der durchzuführenden eeH-Maßnahmen überprüft. 2013 wurde die Straße dann in die Liste aufgenommen und anhand einheitlicher Bewertungskriterien gegenüber anderen derartigen Straßen im Bezirksamt Harburg priorisiert. Diese Gewichtung der „eeH-Straßen“ beinhaltet u. a. den Aufwand der Unterhaltung und wurde im Februar 2016 durch die Bezirksversammlung beschlossen. Bei der Straße Fernblick wurde dieses Kriterium mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Der hohe Unterhaltungsaufwand muss mindestens seit 2011 an einer altersbedingten Versprödung des Bindemittels festgemacht werden, welches zu vielen kleinen und häufig auftretenden Ausbrüchen von Gesteinskörnungen führt und Löcher/Stolperstellen in der Straße erzeugt. Diese kleinen Straßenschäden sind auch auf die in großen Teilen nur sehr dünn vorhandene Asphaltbefestigung zurückzuführen und nur mit einem im Vergleich sehr großen Kostenaufwand durch Bauunternehmungen instand zu setzen. Aus diesem Grund wurde seitens der Wegeaufsicht immer der Bauhof zur Beseitigung der Schäden beauftragt. Demgemäß kann die Höhe der Kosten für die zwingend erforderliche bauliche Beibehaltung der Verkehrssicherheit nicht beziffert werden.
Siehe Antwort zu 1..
Wie auch im Erläuterungsbericht der eeH Fernblick angeführt, ist ein Großteil der Straße nur mit einer 4 – 8 cm starken, bituminös gebundenen Deckschicht versehen. Diese sehr dünne und über die gesamte Länge der Straße stark gealterte Oberflächenbefestigung lässt eine nur eingeschränkte bauliche Wahrung der Verkehrssicherheit vermuten. Da der Aufbau des Oberbaus nicht dem anerkannten Stand der Technik entspricht und auch die Entwässerung der Straße nicht einwandfrei gewährleistet ist, wäre eine Grundinstandsetzung mit ähnlich hohen Kosten unbedingt erforderlich.
Fredenhagen
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