Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-4525.01
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Sachverhalt: Der Stadtplanungsausschuss, der für Fragen der Änderung von Bebauungsplänen und Ausweisung von Wohnungsbau im Bezirk abschließend zuständig ist, ist über diesen Vorgang bis zum 21.01.2019 nicht informiert gewesen. Wir fragen die Verwaltung: 1. Ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen mit der 2. Wie hat die Bezirksverwaltung sich darauf eingelassen? 3. Stammt der Vorschlag der Prüfung von Baumöglichkeiten an den LIG ursprüng- 4. Wer hat diesen Vorschlag wann unterbreitet? 5. Wann hat das Bezirksamt konkret davon Kenntnis erlangt, dass das in Rede 6. War das Bezirksamt an dieser Anhandgabe beteiligt und hat es zumindest im 7. Welche Verhandlungen mit benachbarten Grundeigentümern hat das Bezirksamt 8. Hat das Bezirksamt im Rahmen der Untersuchungen Vorschläge für Bebauungs- 9. Wann und in welcher Weise war dieses der Fall? 10. Aus welchem Grunde hat das Bezirksamt zu keinem Zeitpunkt die zuständige 11. Wäre dieses nicht zumindest notwendig gewesen zu einem Zeitpunkt, als aus 12. Von wem stammt der Vorschlag, den Projektentwickler im öffentlichen Teil des 13. Gibt es im Bezirksamtsbereich Harburg weitere Grundstücksflächen, bei denen 14. Wird die Bezirksverwaltung zukünftig die vorrangigen gesetzlichen Rechte des Hamburg, 07.02.2019 Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Bezirksamt Harburg
19. Februar 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-4525) wie folgt Stellung:
1. Ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen mit der Ja, mittelbar über den beauftragten Projektentwickler. 2. Wie hat die Bezirksverwaltung sich darauf eingelassen? Die Verwaltung hat die städtebaulichen Rahmenbedingungen aufgezeigt.
3. Stammt der Vorschlag der Prüfung von Baumöglichkeiten an den LIG ursprüng- Nein. 4. Wer hat diesen Vorschlag wann unterbreitet? Dies ist der Verwaltung nicht bekannt. 5. Wann hat das Bezirksamt konkret davon Kenntnis erlangt, dass das in Rede Das Grundstück wurde nicht anhandgegeben. Die Projektentwickler traten bezüglich der Flächen am Fischbeker Heuweg erstmals Ende 2017 mit der Verwaltung in Kontakt. 6. War das Bezirksamt an dieser Anhandgabe beteiligt und hat es zumindest im Nein, s. Antwort zu 5. 7. Welche Verhandlungen mit benachbarten Grundeigentümern hat das Bezirksamt Die Sondierungen von Garbe wurden von der Verwaltung gegenüber der benachbarten SAGA angesprochen, begleitende Verhandlungen wurden jedoch nicht geführt. 8. Hat das Bezirksamt im Rahmen der Untersuchungen Vorschläge für Bebauungs- 9. Wann und in welcher Weise war dieses der Fall? Zu 8. und 9.: Die Verwaltung hat den Projektentwickler 2018 hinsichtlich der Rahmenbedingungen beraten und angeregt, Testentwürfe zu fertigen, um diese dem Stadtplanungsausschuss vorzustellen. 10. Aus welchem Grunde hat das Bezirksamt zu keinem Zeitpunkt die zuständige Die Verwaltung hat den Stadtplanungsausschuss am 21.1.2019 informiert. Zuvor waren die Planungen und Vorschläge nicht befassungsreif.
11. Wäre dieses nicht zumindest notwendig gewesen zu einem Zeitpunkt, als aus Fragen zu den Bahnanlagen sind der Verwaltung explizit im Zusammenhang mit den Flächen am Fischbeker Heuweg nicht gestellt worden. Das geltende Planrecht sieht innerhalb des Projektgebietes die Option einer Unterquerung der Bahngleise bereits vor. Das Beziksamt hält es angesichts der Offenheit von zukünftigen städtebaulichen Entwicklung nördlich der Bahn für sinnvoll, die Unterquerungsoption ggf. auch in einem neuen Bebauungsplan beizubehalten und hierfür entsprechende Verkehrsflächen neu festzusetzen. 12. Von wem stammt der Vorschlag, den Projektentwickler im öffentlichen Teil des Von der Verwaltung in Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Stadtplanungsausschusses. 13. Gibt es im Bezirksamtsbereich Harburg weitere Grundstücksflächen, bei denen Die Verwaltung unterbreitet dem Stadtplanungsausschuss sämtliche entscheidungsrelevanten städtebaulichen Projekte. Auch vor der Befassung im Stadtplanungsausschuss kommt es dabei zwangsläufig zu Kontakten zwischen Projektentwicklern / Eigentümern und der Bezirksverwaltung. Das Bezirksamt berät zur Qualifizierung der Vorlagen insbesondere hinsichtlich der Randbedingungen aus bestehenden Planwerken (z.B. verbindliche und vorbereitenden Bauleitplanung, Grünes Netz Hamburg, etc.) sowie hinsichtlich der städtebaulichen Leitlinien des Senates. 14. Wird die Bezirksverwaltung zukünftig die vorrangigen gesetzlichen Rechte des Die Bezirksverwaltung beachtet stets die Rechte der Bezirksversammlung und wird dies auch zukünftig beibehalten.
Fredenhagen
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