Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-4519.01
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Sachverhalt: Wir fragen die Verwaltung: 1. Wie hat sich die Anzahl von Überlastungs-/Rückstandsanzeigen seit Juni 2018 im 2. In welchem Umfang sind die Überlastungsanzeigen aus Sicht der Amtsleitung 3. Welche konkreten Maßnahmen sind in den Dezernaten getroffen worden, um Rück- 4. In welchen Geschäftsbereichen gibt es Überlastungsschwerpunkte? 5. Wie schätzt die Amtsleitung die Dunkelziffer ein, dass Mitarbeiter Überlastungs- Hamburg, am 07.02.2019 Ralf-Dieter Fischer Uwe Schneider
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Bezirksamt Harburg
19. Februar 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-4519) wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Im Bezirksamt Harburg ist der Umgang mit Rückstandsanzeigen geregelt. Explizite Regelungen für Überlastungsanzeigen gibt es nicht.
Zu 1., 3. und 4. Für den Zeitraum 01.06.2018 bis 31.01.2019 ist die Anlage 1 zu beachten.
Zu 2. Eine Rückstandsanzeige im Jahr 2018 ist nicht begründet gewesen. Ansonsten handelte es sich um begründete Rückstandsanzeigen.
Zu 4. Im ASD-Süderelbe ist zur Zeit ein Schwerpunkt festzustellen, da es durch wechselbedingte Vakanzen zu einer hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen gekommen ist
Zu 5. Das Bezirksamt sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass eine nennenswerte Dunkelziffer existiert, da die Rückstandsanzeige einerseits eine dienstliche Verpflichtung darstellt und andererseits auch dem Selbstschutz dient. Die Behandlung von Rückstandsanzeigen ergibt sich grundsätzlich bereits aus Nr. 3.1.2 der Geschäftsordnung für die Bezirksämter vom 26.01.2009. Dazu hat das Bezirksamt Harburg zuletzt am 13.11.2017 eine Dienstvereinbarung zum Umgang mit Rückstandsanzeigen abgeschlossen. Hiernach muss jede(r) Beschäftigte die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten unterrichten, wenn größere Arbeitsrückstände zu entstehen drohen.
Anlage: 1
Fredenhagen
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