Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-4412.01
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Sachverhalt: Leider verfügt der Bezirk nicht über die Möglichkeiten, die baulichen Veränderungen, die erforderlich wären, um den Brunnen wieder in Betrieb zu nehmen, noch hat er ausreichende Mittel für spätere Betriebs- und Instandhaltungskosten. Petitum/Beschlussvorschlag: Die Bezirksversammlung beschließt: Hamburg, am 09.01.2019 Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Bezirksversammlung Harburg 19.02.2018 Die Vorsitzende
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt unter Beteiligung der Behörde für Kultur und Medien (BKM) nimmt zu dem Antrag der CDU Drs. 20-4412 wie folgt Stellung:
Der sogenannte Ihrke-Brunnen an der Lämmertwiete befindet sich im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Harburger Innenstadt/Eißendorf- Ost. RISE fasst die Programme der Bund-Länder-Städtebauförderung unter einem Dach zusammen. Es zielt darauf ab, Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf städtebaulich aufzuwerten und sozial zu stabilisieren. Das Integrierte Entwicklungskonzept mit Zeit-Maßnahme-Kosten-Plan für das Fördergebiet Harburger Innenstadt/Eißendorf-Ost wurde im Dezember 2017 durch den Leitungsausschuss Programmsteuerung RISE beschlossen. Die Revitalisierung des Ihrke- Brunnens ist bisher nicht als Projekt im Rahmen der Gebietsentwicklung geplant oder vorgesehen. Unabhängig davon sind die Förderbestimmungen für RISE-Maßnahmen in den Förderrichtlinien für Maßnahmen im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (Förderrichtlinien RISE) geregelt. Danach umfasst der Förderumfang in der Regel bis zu 50% der förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts. Voraussetzung für eine Investition in die Revitalisierung des Brunnens und damit für den Einsatz von RISE-Fördermitteln ist, dass der Betrieb des Brunnens dauerhaft gesichert ist. Die Finanzierung von Betriebskosten ist im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung nicht möglich. Laut Auskunft des Bezirksamtes Harburg stehen für den dauerhaften Betrieb, insbesondere für die Beseitigung von zu erwartenden Vandalismus-Schäden, keine Mittel zur Verfügung. Laut Auskunft der Behörde für Kultur und Medien stehen ebenfalls weder Mittel für den Betrieb des Brunnens noch für die Investition zur Verfügung. Das 1981 vom Senat eingesetzte Programm „Kunst im öffentlichen Raum“ zielt auf die Realisierung von neuen Kunstwerken und Kunstprojekten aktueller zeitgenössischer Bildender Künstlerinnen und Künstler. Es ist nicht zur Finanzierung der Instandhaltung, Instandsetzung oder des Betriebes von Brunnen und Denkmälern einsetzbar. Die Verantwortung hierfür liegt bei den jeweils zuständigen Bezirken. Darüber hinaus handelt es sich beim Ihrke-Brunnen nicht um ein gesetzlich geschütztes Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Aus diesem Grund liegt auch beim Denkmalschutzamt in diesem Fall keine Zuständigkeit. Zuwendungsmittel des Amtes dürfen hier aus dem gleichen Grund nicht eingesetzt werden. Unter den genannten Voraussetzungen können RISE-Mittel nicht für die Revitalisierung des Ihrke-Brunnens eingesetzt werden.
gez. Rajski
f.d.R. Riechers
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