Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-4405.01
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Sachverhalt: Wir fragen die Verwaltung: 1. Ist die Stelle eines bezirklichen Baustellenkoordinators bereits geschaffen und die 2. Wann ist voraussichtlich mit der Einstellung eines bezirklichen Koordinators zu 3. Welche Kompetenzen soll der Amtsinhaber bei der Koordinierung von Baumaß- 4. Ist er insbesondere in der Lage, aufgrund der besonderen Ortskenntnis unmittelbar 5. Welche Entscheidungskompetenzen hat der Amtsinhaber insbesondere gegenüber 6. Welche Stelle trifft bei unterschiedlichen Auffassungen über Art und Durchführung 7. Ist vorgesehen, die Bezirksversammlung regelmäßig über Stellungnahmen des 8. Beabsichtigt die Bezirksverwaltung in wesentlichen Fällen die Bezirksversammlung Hamburg, am 09.01.2019 Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Bezirksamt Harburg
23. Januar 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU – Fraktion (Drs. 20-4405) wie folgt Stellung:
1. Ist die Stelle eines bezirklichen Baustellenkoordinators bereits geschaffen und die Nein. Der formale Stellenantrag erfolgt zentral über das federführende Bezirksamt Hamburg-Mitte. Die Finanzierung soll mit der Drucksache „Verkehrsflussoptimierung durch verbesserte Koordinierung“ geregelt werden. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. 2. Wann ist voraussichtlich mit der Einstellung eines bezirklichen Koordinators zu Das Bezirksamt Nord bereitet derzeit ein zentrales Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel der schnellstmöglichen Besetzung nach Klärung der formalen Voraussetzungen vor. 3. Welche Kompetenzen soll der Amtsinhaber bei der Koordinierung von Baumaß- 4. Ist er insbesondere in der Lage, aufgrund der besonderen Ortskenntnis unmittelbar 5. Welche Entscheidungskompetenzen hat der Amtsinhaber insbesondere gegenüber 6. Welche Stelle trifft bei unterschiedlichen Auffassungen über Art und Durchführung Zu 3.-6.: Die Einrichtung einer Baustellenkoordinierung bei den Bezirksämtern wurde durch die zuständige Fachbehörde BWVI initiiert. Diese wird im Rahmen der Abstimmung der Drucksache „Verkehrsflussoptimierung durch verbesserte Koordinierung“ eine Vorlage einbringen, die auch die Aufgaben und Kompetenzen der bezirklichen Koordniatoren zum Gegenstand hat. Daher kann eine Beantwortung der Fragen zur Zeit nur durch die Fachbehörde erfolgen. Nach Ansicht des Bezirksamtes kann eine wirkungs- und sinnvolle Koordinierung der Baumaßnahmen durch bezirkliche Koordinatoren nur eintreten, wenn diese mit Kompetenzen und Eskalationsbefugnissen gegenüber anderen Entscheidungsträgern ausgestattet werden.
7. Ist vorgesehen, die Bezirksversammlung regelmäßig über Stellungnahmen des Die Verwaltung wird regelmäßig oder aus konkretem Anlass informieren. Dies betrifft alle Angelegenheiten von grundsätzlichen Bedeutung oder bedeutende Einzelfälle. Die konkrete Praxis kann in Abstimmung mit der Bezirksversammlung und dem IBV ausgestaltet werden. 8. Beabsichtigt die Bezirksverwaltung in wesentlichen Fällen die Bezirksversammlung Ja. Bei mittel- und langfristg gesplanten Maßnahmen ist eine Beteiligung der BV oder des IBV am Entscheidungsprozess angestrebt. Da auch geplant ist, kurzfristige Maßnahmen nach Bedarf und Lage adhoc zu entscheiden, erfolgt in wesentlichen kurzfristigen Fällen die Beteiligung der BV und des IBV als Information in Nachhinein.
Fredenhagen
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