Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-3958.01
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Mit dem Rechtsanspruch auf kostenfreie bis zu 5-stündige Betreuung in Kindertageseinrichtungen ist in Hamburg ein Erfolgsmodell entstanden, um das uns viele beneiden. Einerseits ist es ein positiver Standortfaktor, der Hamburg als Wohn- und Arbeitsraum stärkt, andererseits ermöglicht dies auch eine Vielzahl von Kindern bereits sehr früh in eine fachliche Betreuung zu bringen und eventuell vorhandene Defizite frühzeitig zu erkennen und diesen gegenzusteuern. Die hohe Nachfrage nach Kitaplätzen ist ein Beleg für den Erfolg des Systems. Allerdings muss die hohe Nachfrage in einer wachsenden Stadt auch mit einer Erhöhung des Angebots einhergehen. Hierfür unterstützen Bezirk und Bezirkspolitik die Schaffung von zusätzlichen Kitaplätzen durch Neugründungen und Erweiterungen in bestehenden Einrichtungen. Viele Kitas sind in Planung, im Genehmigungsverfahren und auch schon kurz vor der Inbetriebnahme. Dadurch werden mehrere Hundert Plätze neu geschaffen. Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen wie zum Beispiel im Vogelkamp Neugraben aber auch Fischbeker Heidbrook und Fischbeker Reethen wird dies planerisch vorgesehen. Aber auch bei steigenden Bewohnerzahlen durch Nachverdichtungen muss das mitgedacht werden. Um eine hohe Betreuungsqualität zu sichern ist es aber auch erforderlich, dass die Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben – sowohl baurechtlich, als auch pädagogisch – einhalten. Das Kindeswohl muss hier Vorrang vor einer überhasteten Platzschaffung haben. Viele Kitaträger haben den wachsenden Bedarf erkannt und erweitern ihr Angebot. Manche jedoch haben sich über die wachsende Nachfrage gefreut, konnten sie so ihre Kapazitäten in Gänze ausnutzen, haben aber den Bedarf nach mehr Plätzen nicht frühzeitig in ihre Planungen einbezogen. Mit dem erforderlichen Planungs- und Genehmigungsvorlauf ist folglich ein Umsetzungsverzug entstanden, der in manchen Regionen zu spürbaren Engpässen geführt hat. Das ist besonders ärgerlich für die betroffenen Kinder und deren Eltern.
Dies vorausgeschickt bitten wir die Verwaltung um Beantwortung
1. Wie viele genehmigte Anträge (auch Vorbescheide) auf Neubau, Erweiterung und Nutzungsänderung für Einrichtungen der Kinderbetreuung inklusive Tagespflege gab es in den Jahren 2016 bis 2018 (laufend) im Bezirk? 2. Wie viele Bauanträge im obigen Sinne sind derzeit in Bearbeitung? 3. Ist es bei den Fällen zu Frage 2 zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren gekommen, weil zum Beispiel – die eingereichten Unterlagen nicht vollständig sind, - die gesetzlichen Bestimmungen eine Genehmigung nicht zulassen, - aus sonstigen Gründen, ist dies jeweils gesondert darstellen. 4. Gibt es bei derzeit noch laufenden Verfahren Fälle bei denen Baumaßnahmen ohne Genehmigung oder in einer der Genehmigung nicht entsprechenden Form umgesetzt wurden? Bitte jeweils beantworten nach Art der Baumaßnahme.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Bezirksamt Harburg
30. Juli 2018
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 20-3958) wie folgt Stellung:
18 genehmigte Anträge. I. Ü. wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Es sind 7 Anträge in der Prüfung. Des Weiteren wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
3.1Betr.: Nutzungsänderung Kindertageseinrichtung , belegen Fischbeker Heideweg 44 Die Genehmigung konnte bisher nicht erteilt werden, da die naturschutzrechtliche Befreiung nach dem BNatSchG für die Errichtung der Kita einschließlich Außenanlagen im Naturschutzgebiet Fischbeker Heide durch die BUE nicht erteilt wurde. Außerdem ist die Erschließung nicht gesichert. 3.2Betr.: Neubau einer Kindertageseinrichtung mit angegliederten Eltern-Kind-Zentrum, belegen Weidengrasweg 2 Aus brandschutztechnischen Gründen war eine Änderungsplanung erforderlich. Nach Eingang des überarbeiten Antrages am 04.05.2018 konnte das Genehmigungsverfahren erst wieder aufgenommen werden. 3.3Betr.: Nutzungsänderung (Kita/Fachschule), Aufstockeung um ein Staffelgeschoß (Wohnen) und Errichtung einer Tiefgarage, belegen Wilhelmstraße 33 Die eingereichten und nachgeforderten Unterlagen waren mangelhaft und nicht vollständig für die Prüfung einschließlich der Nebenrechte. Die letzte wiederholte Nachforderung von Unterlagen erfolgte am 11.07.2018. 3.4Betr.: Nutzungsänderung – Errichtung einer Kindertagesstätte für die Betreuung von Krippen- und Elementarkindern, belegen Buxtehuder Straße 7 Für die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung fehlen die zur Beurteilung notwendigen Unterlagen. Ferner muss das Verkehrskonzept entsprechend den Vorgaben der Fachbehörde angepasst werden. Ein überarbeiteter Lageplan liegt bisher nicht vor. 3.5Betr.: Errichtung einer Kindertagesstätte,belegen Scharfsche Schlucht 1 Die Antragsunterlagen sind mangelhaft und unvollständig. Darüber hinaus ergab die erste Prüfung , dass das Vorhaben wie beantragt nicht genehmigungsfähig ist. Bei einem gemeinsamen Gesprächstermin am 19.06.2018 im WBZ wurden Hinweise für die Überarbeitung der Planung gegeben. Die Frist für die nachgeforderten Unterlagen und anstehende Veränderungen des Baukörpers wurde bis zum 01.08.2018 festgesetzt. 3.6: Betr.: Umnutzung eines Kiosk/Frischemarktes (Laden 1) zu einer Kindertageseinrichtung (20Kinder), belegen Torfstecherweg 6 Der Antrag ist am 17.04.2018 in der Bauprüfung eingegangen und ist in der Prüfung. Nachforderungen können sich noch im laufenden Verfahren und gegebenenfalls von den beteiligten Fachämtern ergeben. 3.7 Betr.: Neubau einer Kindertagesstätte, belegen Stremelkamp 9 Dieser Antrag ist am 18.05.2018 in der Bauprüfung eingegangen und ist in der Prüfung. Nachforderungen können sich noch im laufenden Verfahren und gegebenenfalls von den beteiligten Fachämtern ergeben. 4. Gibt es bei derzeit noch laufenden Verfahren Fälle bei denen Baumaßnahmen ohne Genehmigung oder in einer der Genehmigung nicht entsprechenden Form umgesetzt wurden? Bitte jeweils beantworten nach Art der Baumaßnahme. Für die Errichtung einer Küche in der Kindertagesstätte, belegen Museumsplatz 1, wurden Baumaßnahmen ohne Genehmigung durchgeführt. Die Einstellung der Arbeiten wurde angeordnet.
Trispel
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