Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-3757.01
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Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt 06. Juni 2018 Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Abteilung Bebauungsplanung
Vorlage zum Stadtplanungsausschuss am 18. Juni 2018
Betreff:Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 72 (Weidenkehre, Scheideholzweg)
Mit dem Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 72 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden im Bereich zwischen Weidenkehre und Scheideholzweg ein Wohnquartier mit einem hohen Grünflächenanteil zu realisieren. Mit eingeplant sind eine Kindertagesstätte, Durchwegungen von der Weidenkehre bis zur Bauernweide und zum Scheideholzweg sowie eine öffentliche Grünanlage mit Spielplatz und einem Teich zur Regenwassernutzung. Diese Entwicklung ist als Ziel im Rahmenplan „Zentrum Neugraben“ festgehalten und soll nachfolgend über das Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 72 umgesetzt werden.
Der geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 2 mit seinen Festsetzungen Öffentliche Grünflächen, Baugrundstücke für den Gemeinbedarf sowie Reines Wohngebiet mit baukörperbezogenen Baufenstern schließt die Realisierung von umfangreichen Wohnbauflächen aus. Somit wird neues Planrecht benötigt.
Die Planungsbeteiligten prüfen zurzeit, ob der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – durchgeführt werden soll. Im Fall der Verfahrensführung nach § 13a BauGB kann von einer Umweltprüfung abgesehen werden. Auch bei einem Verzicht auf einer Umweltprüfung sind die Vorschriften der §§ 1, 1a BauGB zum Umweltschutz zu beachten, d. h. die relevanten Umweltauswirkungen sind in der Abwägung zu berücksichtigen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Artenschutz ist nicht erforderlich. Die betroffenen Grundeigentümer werden in die Planungen einbezogen. Die Grobabstimmung wird zeitnah durchgeführt.
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
Jörg Heinrich Penner Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Anlagen
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