Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-3649.01
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Sachverhalt: Die Neuländer Straße zwischen Nartenstraße und Hannoverscher Straße wurde im Rahmen der Brückensanierung an der östlichen Bahnhofskanalbrücke einseitig in Richtung Hannoversche Straße gesperrt. Nachdem die Sanierung der Brücke nunmehr geraume Zeit abgeschlossen ist, und auch das Bauprojekt Neuländer Quarreé derzeit keine substantiellen Fortschritte macht, stellt sich die Frage nach dem weiteren Sinn der einseitigen Sperrung. In Anbetracht der kontinuierlich angespannten Verkehrslage ist zumindest eine Klärung des Sachverhaltes notwendig. Petitum/Beschlussvorschlag:
Bezirksversammlung Harburg 11.05.2018 Die Vorsitzende
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag AfD Drs. 20-3649 wie folgt Stellung:
Die Einbahnstraßenregelung in der Neuländer Straße zwischen Veritaskai und Hannoverscher Straße besteht bereits seit dem 15. Dezember 2015 und wird voraussichtlich noch bis Mitte des Jahres 2019 aufrechterhalten. Da der Verkehr an der Anschlussstelle (AS) HH-Wilhelmsburg Süd nicht mehr in Richtung Hafen abfahren kann, besteht eine Umleitung über die AS HH-Neuland und die Hannoversche Straße. In diesem Zuge wurde die Schaltung der Lichtsignalanlage Hannoversche Straße/Neuländer Straße angepasst, so dass dem Verkehrsstrom von AS HH-Neuland in Richtung Hafen eine längere Freigabezeit gewährt wurde, auf Kosten der Abbiegebeziehung von der Neuländer Straße in die Hannoversche Straße. Daher besteht die Einbahnstraßenregelung, um Verkehrseinschränkungen in Richtung Hafen in diesem Bereich zu minimieren. Eine Ersatzfahrbeziehung vom Veritaskai auf die Hannoversche Straße Richtung Süden besteht über die Nartenstraße.
Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme wird von der Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten abgesehen.
gez. Rajski
f.d.R. Wyzinski
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