Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-3809
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Sachverhalt: Im Dezember 1979 erließ der Hamburger Senat eine Anordnung zur Einrichtung von Seniorenvertretungen. In allen Hamburger Bezirken wurden daraufhin Bezirksseniorenbeiräte (BSB) gebildet, so auch in Harburg. Die Bezirksseniorenbeiräte vertreten die Belange der älteren Generation in der Öffentlichkeit und bei der Verwaltung. Sie sind, laut Senatsanordnung, „von der Verwaltung zu hören, sofern Belange der älteren Generation berührt werden und einer Entscheidung bedürfen.“ Seit dem 01. April 2013 ist das Hamburgische Seniorenmitwirkungsgesetz (HmbSenMitwG) in Kraft. Seitdem entsenden die Bezirksseniorenbeiräte in jeden Ausschuss der Hamburger Bezirksversammlungen einen Delegierten. Beide Gremien stellen somit seit Jahrzenten ihre Beratungskompetenz im Bereich der Inklusion der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse zur Verfügung. Nunmehr wurde angeregt, einen Inklusionsbeirat zu initiieren, dessen Zusammensetzung ungeklärt ist und Aufgaben im Wesentlichen die Beratung bezirklicher Gremien zu Themen der Inklusion umfassen solle. Hierbei handelt es sich um eine Diskussion, die nicht losgelöst von BAG und BSB geführt werden soll. Dazu ist es zunächst erforderlich, die Aufgaben und Wirkungen der beiden Gremien detailliert zu betrachten. Petitum/Beschlussvorschlag: Die BV Vorsitzende möge zudem einen schriftlichen Bericht bei den jeweiligen 3 Bezirken (Wandsbek, Altona, Eimsbüttel) hinsichtlich des Aufgabenfeldes und der Zusammensetzung, wie auch der Zuständigkeit der Inklusionsbeiräte sowie die jeweilige Zahl der Sitzungen pro Jahr einholen.
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