Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-3047
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die Bezirksversammlung Harburg hat sich bereits mit den Anträgen 20-1132 sowie 20-1957 mit der Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) befasst. Am 20.6.2017 erfolgte durch einen Vertreter der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) eine Berichterstattung im Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Der Vertreter der zuständigen Fachbehörde hat Fragen der Ausschussmitglieder nur in sehr allgemeiner Weise beantwortet. Er begründete dies damit, dass die dafür eingesetzte Lenkungsgruppe erst noch Entscheidungen treffen müsse.
Der aktuelle Sachstand ist, dass in einer Arbeitsgruppe ein Szenario teilweiser Aufgabenzentralisierungen entwickelt wurde. Es gibt Arbeitshypothesen, die Regelbegehungen der WPA an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen auszugliedern, während anlassbezogene Begehungen stationärer Einrichtungen weiterhin von den bezirklichen WPA durchgeführt werden sollen. Als Schnittstelle und einziger direkter Ansprechpartner soll nur ein Bezirksamt den Kontakt zum medizinischen Dienst der Krankenkassen abbilden. Eine sog. „Kopfstelle“ zur „fachlichen Steuerung“ der WPA soll bei einem Bezirk eingerichtet werden. Auch die Überwachung der ambulanten Pflegedienste soll Hamburg-weit zentral erfolgen.
Die Bezirksversammlung Harburg hält die Hamburg-weit zentrale Überwachung der ambulanten Pflegedienste für sinnvoll, da diese Dienste bezirksübergreifend tätig sind, ist jedoch der Überzeugung, dass die Ausgliederung oder Zentralisierung von Aufgabenbestandteilen der Überwachung der stationären Einrichtungen die Aufgabenerledigung in diesem Bereich schwächt.
Die angestrebte Qualitätsverbesserung in der Aufgabenwahrnehmung ist so jedenfalls nicht zu erreichen. Anstatt die Überwachung der stationären Einrichtungen im jeweiligen Bezirksamtsbereich durch das Bezirksamt wahrnehmen zu lassen, würden für Teilbereiche neue Schnittstellen geschaffen, die Abstimmungsbedarfe auslösen, damit zusätzliche Ressourcen binden und zu einem Kompetenzwirrwarr führen.
Für eine verbesserte fachliche Aufgabenwahrnehmung bedarf es in erster Linie einer adäquaten Ressourcenausstattung, einer Überarbeitung der Prüfanforderungen sowie einer verbesserten fachlichen Steuerung durch die BGV. Die Fachaufsicht über die Bezirke ist eine behördliche Aufgabe und kann nicht auf einen Bezirk übertragen werden. Petitum/Beschlussvorschlag:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz mit Nachdruck aufzufordern,
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |