Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-3044
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Nach Auskunft der Verwaltung zur Drs. 20-2102.01 ist eine Nutzung der Blumenmarktfläche unter statischen Betrachtungen, durch den Einbau von Stützen grundsätzlich möglich. Der Einwand der nicht bestehenden Verkehrssicherungspflicht auf der ehemaligen Blumenmarktfläche ist kaum nachvollziehbar, ganz besonders unter dem Aspekt, dass es in Harburg auch andere öffentliche Flächen mit holperigen Pflaster oder entsprechenden Plattenbelägen gibt. Das Prüfergebnis überzeugt nicht! Eine Nutzung der Fläche scheint auch ohne finanzielle Nachteile für die Stadt möglich. Denkbar wäre eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht an den Nutzer oder die Erlaubnis, die Fläche mit einem Holzdeck, ähnlich dem Boden eines Festzeltes belegen zu dürfen. Dies wäre ohne baulichen Eingriff in das Blumenmarktgebäude umsetzbar.
Petitum/Beschlussvorschlag: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |