Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-2984
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das von der Abteilung Naturschutz bei der Umweltbehörde verwaltete „Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege“ setzt in Gut Moor einen Teil des Ausgleichs für den Bau der A26 West (Stade-Hamburg) um. Die Fläche fällt in den Bereich des dortigen Flächennutzungsplans (FNP) HmbGVBl. S.386, F7/10 Ortsteile 703 u. 704 in seiner 132. Änderung vom 03.09.2013. Die Grünlandflächen sollen zu offenen bis halboffenen, reich strukturierten Brutvogellebensräumen mit extensivem Grünland entwickelt werden. Extensiv genutzte Grabenrandstrukturen sollen unter anderem Ersatzlebensräume für Sumpfrohrsänger und Kuckuck bieten. Eine Vielzahl von vorhandenen Gräben sollen hierzu ertüchtigt, Stauwehre eingebaut und ein neues Zuwässerungssystem eingerichtet werden. Zur Förderung der Strukturvielfalt soll weiter ein kleinräumiges Mosaik aus Gebüschen, Strauchbeständen und Einzelbäumen entstehen. Vor der Umsetzung der Maßnahmen werden derzeit Kampfmittelsondierungen und –bergungen durchgeführt. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen beginnt im Herbst 2017. Auf der besagten Fläche ist im geltenden Bebauungsplan Gut Moor 1 vom 06.05.2014 allerdings ausschließlich die Festsetzung „Umgrenzung der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ getroffen worden. Mit der Änderung von „Gewerblichen Bauflächen“ zu „Flächen für die Landwirtschaft“ im südlichen Teil des Plangebiets wird die Voraussetzung zur Sicherung von Ausgleichsflächen auf bestehenden landwirtschaftlichen Flächen im Stadtteil Gut Moor geschaffen. Die genaue Festsetzung der betreffenden Flächen und die Umsetzung konkreter Maßnahmen erfolgte also im Rahmen nachgelagerter Verfahren.
Die Festsetzungen in Flächennutzungsplan und B-Plan erscheinen vor dem Hintergrund der oben angestrebten und wichtigen Naturschutz-Maßnahmen nicht weitgehend genug. Anlass und Ziel der Planung war es, Ausgleichsflächen für die A26 zu finden, welche in dieser Größenordnung nur im vorgesehenen Bereich entwickelt werden können.
Sollte sich eine verkehrliche Problematik in diesem Raum konstatieren, ist allerdings zu gewährleisten, dass unabhängig von der Frage einer Darstellung im Flächennutzungsplan jederzeit und in angemessener Weise durch geeignete Lösungsansätze die Möglichkeit zu einer verkehrlichen Ausweisung in diesem Gebiet weiterhin erhalten bleibt.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Vertreter der zuständigen Behörden werden in den zuständigen Fachausschuss eingeladen, um gemäß 6.4 der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 3. September 2013 über das Monitoring in diesem Gebiet zu berichten. 2. Es soll geprüft werden, inwiefern eine dem Naturschutz stärker förderliche Ausweisung der in Rede stehenden Fläche im Flächennutzungsplan oder den nachgelagerten Plänen möglich ist.
Antrag der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy
Harburg, 08.06.2017 Kay Wolkau Fraktionsvorsitzender f. d. R.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |