Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-2800.02
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Sachverhalt:
Der Ortskern von Cranz ist als Teil der historischen Kulturlandschaft Altes Land an der Unterelbe von besonderer städtebaulicher Bedeutung und war deshalb schon mehrfach Gegenstand städtebaulicher Untersuchungen. Zuletzt wurde der Ortskern 2009 als Milieuschutzgebiet identifiziert. Dieses kulturelle Erbe ist durch starke Veränderungsprozesse im Bauwesen in Gefahr. Geänderte Anforderungen an die Wohnverhältnisse führen zu umfangreichen Veränderungen von Gebäuden, z.B. durch den Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken oder der Ausbildung von maßstabssprengenden Mehrfamilienhäusern zur Vermietung. Außerdem verursacht die allgemeine Verfügbarkeit von Baustoffen aller Art einen Verlust an regionalen Bautraditionen.
Nach bestehendem Planrecht kann ein Verlust des kulturellen Erbes durch ortsuntypische bauliche Veränderungen nicht verhindert werden. Die Festsetzungen des hier überwiegend geltenden Baustufenplans Cranz-Neuenfelde sind zum Schutz des erhaltenswerten Ortskerns nicht ausreichend. Auch die Ausweisung als Milieuschutzgebiet allein ist unzureichend. In Cranz kann nur mit Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung die o.a. unerwünschte Entwicklung unterbunden werden. Zur Sicherung des Ortsbildes ist die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Nr.1 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet worden.
Demgemäß sind als wesentliche Ziele dieser Erhaltungsverordnung die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt sowie der spezifischen regionalen Baukultur, die sich durch die vorhandenen Gebäude und Siedlungsmuster ausdrückt, zu nennen. Ein weiteres bedeutendes Ziel stellt der Erhalt des Landschaftsbildes sowie der Möglichkeit von dessen Betrachtung dar.
Der Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung umfasst einen Großteil des festgesetzten Milieuschutzgebietes Cranz. Er beinhaltet insbesondere den historischen Ortskern, nimmt darüber hinaus jedoch ein Stück des festgesetzten § 34 Gebiets, das entlang der Straße „Cranzer Elbdeich“ verläuft und welches als strukturelle Erweiterung des Ortskerns fungiert, auf.
Petitum/Beschluss:
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Durchführung einer Öffentlichkeitsveranstaltung zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Jörg Heinrich Penner Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Anlage/n:
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