Sachverhalt:
Am 31.12.2017 endet die Amtszeit, des Bezirksamtsleiters Thomas Völsch. Das Bezirksverwaltungsgesetz sieht grundsätzlich, gemäß § 34 Absatz 2 eine öffentliche Ausschreibung vor.
Die Bezirksversammlung kann zwar, durch einen Mehrheitsbeschluss auf eine Ausschreibung verzichten, sie muss davon aber keinen Gebrauch machen. Eine öffentliche Ausschreibung sorgt für mehr Transparenz und Akzeptanz, zudem bietet sie die Möglichkeit, über Partei - oder Koalitionsgrenzen hinweg eine Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber sicherzustellen.
Petitum/Beschlussvorschlag:
Die Bezirksversammlung beschließt eine öffentliche Ausschreibung für die Stelle der Bezirksamtsleitung.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Verwaltung dementsprechend mit der fristgerechten Durchführung der Ausschreibung zu beauftragen.