Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-2145
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Sachverhalt: Das Bornemannsche Haus in der Harburger Schlossstraße 13 gehört zu den ältesten Gebäuden in Hamburg. Es steht unter Denkmalschutz und ist eines der prägenden Bauten auf der Westseite der Schlossstraße.
Im November 2016 hat – wie auch der Presse zu entnehmen war – der Deutsche Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 beschlossen, dem Eigentümer des Bornemannschen Hauses aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes zum Schutz von Kulturdenkmälern einen Zuschuss in Höhe von EUR 2 Mio. zu bewilligen, um dieses für die Freie und Hansestadt Hamburg einmalige Kulturdenkmal zu erhalten.
Nach den Presseberichten plant der Eigentümer nach der Sanierung und dem Umbau des Hauses die Unterbringung von Auszubildenden und/oder Studierenden in 13 Wohngruppen. Petitum/Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Vertreter des Eigentümers des Bornemannschen Hauses in den Stadtplanungsausschuss einzuladen, um über die Planungen für den Umbau des Hauses, den Stand des Vorhabens und die geplante zukünftige Nutzung zu berichten. |
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