Bezirksversammlung Harburg
Drucksache - 20-0161
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Sachverhalt: Durch den Verkauf städtischer Grundstücke zum Höchstpreisgebot erzielt die FHH zwar kurzfristig hohe Einnahmen, gleichzeitig heizt sie damit aber die Bodenpreisspekulation an, gibt die planerische Verfügungshoheit auf und verzichtet auf langfristig stabile Einnahmen, sowie die Vermehrung öffentlichen Vermögens durch die Wertsteigerung von Grundstücken. Die Bundespost beispielsweise hat kurz vor der Privatisierung ein Grundstück mit einem leer stehenden Postgebäude am Münchner Stachus verkauft, das heute den achtfachen Wert des Verkaufserlöses hat.
Petitum/Beschluss: Die Bezirksversammlung möge beschließen: Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei den zuständigen Stellen, insbesondere bei Senat, Finanzbehörde und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, darauf hinzuwirken, dass bei Grundstücken im Bezirk Harburg, die im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg sind, kein Verkauf mehr stattfindet, sondern nur noch eine Vergabe im Erbbaurecht erfolgt.
Hamburg, 08.10.14
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