Bezirksversammlung Harburg
Auszug - Begleitgruppe Harburger Binnenhafen: Änderung des Verfahrens der Wahl
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Der Hauptausschuss folgt der Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses und stimmt folgendem Wahlverfahren einstimmig für die Bezirksversammlung zu:
Nach Ablauf der nächsten Wahlperiode in zwei Jahren sollen bei jeder Neuwahl mindestens zwei neue Mitglieder, die in der vorangegangenen Wahlperiode keinen gewählten Sitz in der Begleitgruppe hatten, in die Begleitgruppe als Bürgervertreter/-innen gewählt werden. Die Regelung gilt ergänzend zu der bisherigen Empfehlung, mindestens zwei Gewerbetreibende und mindestens zwei Bewohner/-innen zu wählen. Die zukünftigen Mitglieder der Begleitgruppe werden durch den Stadtentwicklungsausschuss gewählt, dem es vorbehalten bleibt von den vorgenannten Regelungen im Einzelfall abzuweichen.
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