Bezirksversammlung Harburg
Auszug - Antrag SPD betr. Nachverdichtung im Einfamilienhausbau
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Müller-Voß informiert ausführlich mit Hilfe einer Präsentation (liegt der Drucksache im nichtöffentlichen Teil an) über Nachverdichtungspotenziale im Einfamilienhausbereich innerhalb des Bezirks Harburg.
Eingangs teilt sie mit, dass Nachverdichtung im Bezirk laufend erfolgen würde. 2018 seien ca. 80 Wohneinheiten bei Bauvorhaben mit 1-2 Wohneinheiten außerhalb der Neubaugebiete und der durch Geschosswohnungsbau geprägten Gebiete genehmigt worden. Sie weist auf die Nachverdichtungsmöglichkeiten hin. Dabei habe man sich auf die Flächen mit 6 bis 8 Baugrundstücken konzentriert und die grundsätzliche Machbarkeit anhand diverser Kriterien (Erhaltungsbereich nach Baugesetzbuch, Denkmalschutz, Landschaftsschutz, Topografie, übergeordnete Planung, prägender Gehölzbestand) geprüft. Bereiche mit Blocktiefen von 100 m und weniger seien nicht geprüft worden, da hier keine realistischen Nachverdichtungsmöglichkeiten zu generieren seien. Sie geht auf die unterschiedlichen Nachverdichtungstypen ein. Anschließend zeigt Frau Miller-Voß die verschiedenen Anforderungen auf, die mit ihnen an das Planrecht gestellt werden.
Frau Müller-Voß stellt beispielhaft einige der identifizierten Nachverdichtungspotenziale nach geltendem Planrecht vor:
Harburg:
Klassisch festgesetzt worden seien in dem rückwärtigen Bereich maximal zwei Wohneinheiten je Gebäude zuzulassen. Dies habe dazu geführt, dass auf einem Grundstück 4 Gebäude mit je zwei Wohneinheiten hergestellt worden seien. Bei dieser intensiven Nutzung seien die Wohnnebennutzungen und Gartenbereiche dann kaum noch vorhanden. Mit diesem Beispiel zeige sich, dass Nachverdichtung nicht nur Einfamilienhausbebauung sei, sondern auch Geschosswohnungsbau sein könne.
Wandel von Einfamilienhausbau zum Geschosswohnungsbau bei Nachverdichtung
Der Bebauungsplan zeige ein Bodenordnungsgebiet, das nicht umgesetzt worden sei und die vorgesehenen Bügelstraßen seien nicht realisiert worden. Daher gebe es keine Nachverdichtung und eine Nachverdichtung mit Pfeifenstielen sei auf Grundlage des geltenden Planrechtes nicht möglich. Für eine Erneuerung des Planrechtes müsse geprüft werden, ob die Baustruktur wegen der teilweise sehr schmalen Parzellen und eng beieinander stehenden Gebäuden eine Nachverdichtung möglich mache.
Dieser private Bereich stelle sich als Grünfläche dar und sei mit W1O festgesetzt. Bisher habe noch keine Bestrebungen gegeben, diese Fläche zu entwickeln.
Süderelbe:
Im Anschluss gibt Frau Miller-Voß die beispielhaften Nachverdichtungspotenziale bekannt, für die neues Planrecht erforderlich werde: Harburg:
Süderelbe:
Bei der Erhebung möglicher Wohneinheiten (siehe Tabellen in der Präsentation) im Rahmen einer Nachverdichtung könne nur von einem Potenzial ausgegangen werden. Wann und ob eine Nachverdichtung tatsächlich stattfindet, ist aus heutiger Sicher unklar.
Herr Lied geht ergänzend auf Frau Miller-Voss Vortrag ein. Die Nachverdichtungszahlen seien entgegen der Wohneinheitenzahl, die mit neuen Bebauungsplänen geschaffen werden, sehr gering. Zumal die Bewohnerschaft der potenziellen Nachverdichtungsgebiete überwiegend gegen eine Nachverdichtung sei. Er weist auf die hohe Anzahl von Einfamilienhäusern in Harburg und auf den Markt für Bestandshäuser hin. Die Wohnungsmarktsituation sei nach wie vor angespannt. Daher sei es wichtig, auch im verdichteten Wohnungsbau qualitativ interessante Angebote in Hamburg zu schaffen.
Auf Nachfrage erklärt Frau Miller-Voß, dass bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch über intensive Nutzung nachgedacht werde. Es sei auch zu beobachten, dass die Bauantragsteller eine maximale Ausnutzung der Grundstücke verfolgen und das geltende Planrecht ausgenutzt werde.
Herr Lied geht auf die intensive Ausnutzung der Fläche im Meckelfelder Weg ein und verdeutlicht, dass dies heute in dieser Art nicht genehmigt würde. Mit einer Begrenzung auf 120 m² Grundfläche hätte die Bebauung besser in die Struktur hineingepasst. Aus seiner Sicht sei diese Nutzung zu intensiv.
Herr Richter erinnert an die beabsichtigte Bebauung in der Großen Straße. Außerdem gebe es in Heimfeld zwischen Milchgrund und Eißendorfer Pferdeweg durchaus Beispiele, wo durch Abriss und Neubau eine erhebliche Verdichtung stattgefunden habe. Aus seiner Sicht sei es wichtig zu wissen, an welcher Stelle mit bestehendem Planrecht derartige Unterschiede zu erwarten seien. Denn neues Planrecht zu schaffen sei schwierig, da es immer dann lohnenswert sei, wenn eine gewisse Anzahl von Wohneinheiten damit generiert wird.
Herr Lied erklärt auf Nachfrage, dass es sicherlich Orte geben werde, wo es sinnvoll sei über eine erhöhte GFZ nachzudenken. Grundsätzlich würde er jedoch immer dazu neigen, restriktiv auf die GRZ zu schauen, so dass möglichst ein veritabler Teil in den Einfamilienhausgebieten grün bleibe. Man sollte stattdessen an passender Stelle über zweigeschossige Bebauung nachdenken.
Herr Penner ergänzt zu den Nachverdichtungspotenzialen Weinligstraße und Jägerstraße, dass die Öffentlichen Plandiskussionen inzwischen 10 Jahre zurück lägen, sodass durchaus diese Projekte nochmals verfolgt werden sollten. Insbesondere unter dem Aspekt, dass ein Teil der Grundstücke der Stadt bereits gehöre.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |