Bezirksversammlung Harburg
Auszug - Antrag der GRÜNEN Fraktion betr. Zusatzantrag zum Antrag der CDU: Baumfällungen und Nachpflanzungen im öffentlichen Raum Harburg (20-3350). Kriterien und qualitative Bedarfe für Baumnachpflanzungen auf öffentlichem Grund in Harburg
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Herr Boekhoff berichtet, dass das Fachamt als „Flächenverwalter“ für Bäume und Hecken auf öffentlichen Grund aktiv sei und pflegende sowie Sicherheitsmaßnahmen durchführe. Die gesetzliche Grundlage bilde hierfür nicht, wie für private Grundstücke, die Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg (Baumschutzverordnung) vom 17. September 2948, die noch immer gelte. Maßnahmen der zuständigen Behörde für Bäume und Hecken auf öffentlichem Grund seien gem. § 3 Abs. 2.c ausdrücklich unberührt. Anhand einer Präsentation erläutert Herr Boekhoff die umfänglichen Sturmschäden an Bäumen im Bezirk nach den Stürmen „Xavier“ und „Herwart“ im Jahr 2017. Wie bereits mehrfach berichtet, seien nicht immer und überall Nachpflanzungen erforderlich und möglich, wie z.B. bei zu dichtem Bewuchs, Entnahme von Bäumen bei Baumaßnahmen (Überfahrten, Veloroutenmaßnahmen, Reparatur/Neuverlegung von Leitungen in Nebenflächen). Klimatische Veränderungen werden bei den Nachpflanzungen berücksicht. So werden z.B. die Esche, Mehrbeere, Ahorn nicht mehr gepflanzt, dafür gibt es neue Züchtungen u.a. Amberbaum, verschiedene Erlenarten, Silberlinde, Ungarische Eiche, Traubeneiche, Feldahorn, amerikanische Eschenarten und Platane; die Baumschulen sind seit Jahren darauf eingestellt. Die Dachbegrünungen liegen in der Verantwortung der BUE, dazu gab es einen umfänglichen Bericht durch die Fachbehörde hier im Ausschuss, wo auch über die Fördermöglichkeiten für Privarpersonen informiert wurde. Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln lassen sich jährlich ca. 30 Bäume nachpflanzen. Die Baumkontrolleure führten eine visuelle Baumkontrolle durch. Dies sei die bundesweit anerkannte Regel der Technik für Baumkontrollen. Für weitergehende Untersuchungen stünden dem Fachpersonal heute weitere technische Hilfmittel zur Verfügung.
In der anschließenden Aussprache werden die Fragen der Ausschuss-Mitglieder beantwortet. Der Antrag wird einstimmig für erledigt erklärt und der Bezirksversammlung die Nachvollziehung empfohlen.
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