Bezirksversammlung Harburg
Auszug - Verschiedenes
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Herr Dose fragt, ob der Straßenunterhaltungstitel „Fußweg“ weiter fortgeführt werde, wie vor ca. 6 Jahren. Die Verwaltung werde dies prüfen und beantworten. Nachklapp: 2009 gab es ein Jahr Geld auf dem Titel „Förderung des zu Fußgehens“, dann allerdings mehrere Jahre kein Sondergeld. Erst im letzten Jahr wurden Mittel durch einen Sondertitel „Förderung Fußverkehr“ bereitgestellt, der wohl auch 2018 fortgeführt werde.
Frau Pawlowski regt an, dass an der Bremer Straße / Komorowskiweg ein Verkehrsspiegel angebracht werde, um eine bessere Verkehrseinsicht zu erhalten. Herr Geißler antwortet, dass es sich bei den sogenannten Verkehrsspiegeln nicht um Verkehrszeichen im Sinne der StVO handelt und diese daher rechtlich nicht angeordnet werden dürfen.
Bürger seien an Herrn Wiesner herangetreten und haben bemängelt, dass die Sitze im Fahrgastunterstand am Harburger Ring (Richtung Bahnhof) zu hoch angebracht sind. Die Verwaltung werde dies aufnehmen und an die zuständige Hochbahn weitergeben, um bei Bedarf und Möglichkeit Abhilfe zu schaffen. Nachklapp: Nach eigener Überprüfung durch den Wegewart kann vor einer Antwort der Hochbahn bereits mitgeteilt werden, dass die Sitzbänke im Fahrgastunterstand (Hofbräuhaus / Harburger Ring) auf einer Höhe von 52 cm, im Fahrgastunterstand (Hrb. Rathaus / Harburger Ring ) auf einer Höhe von 52 cm – 48 cm und im Fahrgastunterstand ( Hrb. Ring / Harburger Ring ) auf einer Höhe von 57 cm – 49 cm montiert sind. Die Höhe ist zwangsläufig abhängig vom Gefälle und den Gegebenheiten der Oberflächenbefestigung des angrenzenden Gehweges.
Seitens eines Mitglieds des IBV wird der Zustand des Gehweges im Zuge des Goldrutenweges als instandsetzungsbedürftig beschrieben. Nachklapp: Durch die Wegeaufsicht wurde der Weg daraufhin zusätzlich zu der regelmäßig erfolgten Kontrolle begangen und in Abhängigkeit seines Zustandes im Vergleich mit anderen Gehwegen eingestuft. Der Zustand des Gehweges des Goldrutenweges kann nicht als gut beschrieben werden. Markante Gefahrenstellen sind allerdings nicht zu erkennen. Eine Aufnahme in das Straßenbauprogramm wird in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in den nächsten Jahren erfolgen. |
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