Bezirksversammlung Harburg
Auszug - Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 17 (Nincoper Deich Ost) inkl. Flächennutzungsplan-/Landschaftsprogrammänderung
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Vertreter der Verwaltung und die Vortragenden vor. Er Vorsitzende erläutert den Zweck und den Ablauf der Öffentlichen Plandiskussion und weist darauf hin, dass zur Unterstützung der Protokollführung ein Aufnahmegerät läuft. Anschließend zeigt er auf, dass Mitglieder des Stadtplanungsausschusses anwesend seien, um die Anregungen der Bürger mit in ihre weiteren Beratungen einfließen zu lassen.
Vertreter der Verwaltung machen ausführliche Angaben zum Bebauungsplanentwurf Neuenfelde 17 (Nincoper Deich Ost) wie folgt:
Ausgangssituation:
Das Plangebiet umfasse etwa 6,5 ha und liege im Bezirk Harburg im Ortsteil Neuenfelde. Es werde im Westen durch den Nincoper Deich und im Norden durch den Nincoper Ort begrenzt. Östlich bilde ein in Nord-Süd-Richtung verlaufender Entwässerungsgraben die Grenze. Südlich und östlich grenzten Obstanbauflächen an das Plangebiet.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 17 erfolge eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftprogramms.
Bestehendes Planrecht:
Für den nördlichen Teil des Plangebietes gelte der Bebauungsplan Neuenfeld 11, Francop 6, Cranz 4 vom 02.12.1997 in Verbindung mit der Verordnung über die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Die sogenannte § 34 Verordnung definiere eine eindeutige Abgrenzung der in Zusammenhang bebauten Ortsteile gegenüber den Außengebieten.
Der Baustufenplan Cranz / Neuenfelde vom 20.06.1961 setze für den südlichen Teil Außengebiete fest. (Planungsrechtliche Beurteilung Außenbereich nach § 35 BauGB).
Anlass und Ziel:
Mit dem Bebauungsplan Neuenfelde 17 sowie der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms „Dörfliche Mischnutzung östlich Nincoper Deich in Neuenfelde“ solle eine Siedlungserweiterung des Ortskerns Nincop ermöglicht werden. Am Nincoper Deich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung von Wohnbauflächen geschaffen werden. Wichtiges Ziel sei der Erhalt und die Stärkung des Wohnstandortes bei gleichzeitiger Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes unter Berücksichtigung ortstypischer Gestaltungsmerkmale und Materialien. Am Nincoper Ort solle die bestehende Baustruktur planungsrechtlich gesichert werden.
Ziel sei es, eine Anbindung des neuen Wohngebiets an den bestehenden Ortskern Nincop zu ermöglichen und damit auch eine Stärkung des Siedlungskerns zu erreichen. Insbesondere um eine Verbesserung der Entwicklungsbedingungen und den dauerhaften Erhalt der Nahversorgung zu bewirken.
Funktionsplan:
Grundlage für die Planung bilden das Siedlungsentwicklungskonzept Cranz-Neuenfelde-Francop von 2005. Daraus wurde seitens der Verwaltung ein Funktionsplan erarbeitet, der die städtebaulichen Ziele darstelle. Der Funktionsplan sehe für das neue Wohngebiet eine Mischung aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vor. Die Erschließung erfolge über eine Anbindung vom Nincoper Deich auf eine von Norden nach Süden verlaufende Straße als Mischverkehrsfläche. Von dieser Straße seien Sichtbeziehungen in die angrenzende Landschaft angedacht. Ein 20 m breiter begrünter Abstandsstreifen trenne das Wohngebiet östlich von den angrenzenden Obstanbauflächen. Das Plangebiet werde von einer von Süden nach Norden verlaufenden Ölleitung gekreuzt. Im Bereich der vorhandenen Ölleitung bestehe ein 8 m breiter Schutzstreifen, der von jeglicher Bebauung und Bepflanzung freizuhalten sei.
Wünschenswert sei eine Fußwegebeziehung mit einer Breite von ca. 3-4 m zwischen dem Plangebiet und dem Nincoper Ortskern mit dem Ziel für die zukünftigen Bewohner eine sichere Fußwegeverbindung zu erhalten. Im Weiteren notwendig sei der Erhalt des vorhandenen Arbeits- und Schauweges entlang des Grabens an östlicher Grenze des Plangebietes, der auch für die Erschließung der angrenzenden Obstanbauflächen genutzt werde. Ebenso sei auch das vorhandene Schöpfwerk zu sichern.
Bebauungsplankonzept:
Der Bebauungsplanentwurf sei aus dem Funktionsplan entwickelt worden. Ziel der Planungen sei es, die zentrale, bisher unbebaute Fläche einer Wohnnutzung zugänglich zu machen. Hier solle ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Das vorgesehene Bebauungskonzept werde im Bebauungsplan durch die Ausweisung von Baugrenzen fixiert, die Lage und Ausdehnung der Gebäude festgelegt. Insgesamt könnten hier ca. 50 Wohneinheiten mit bis zu zwei Vollgeschossen entstehen. Zur Erschließung des Gebietes werde eine Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Zum jetzten Zeitpunkt wäre beabsichtigt seien auch die Herstellung eines Spielplatzes sowie Grünflächen entlang des Nincoper Deichs. Am Nincoper Deich solle der Bestand durch die Ausweisung von Mischgebiet (MI) planungsrechtlich abgesichert werden. Im weiteren Verfahren würden die Festsetzungen weiter detailliert. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens würden die folgenden Fachplanungen und Untersuchungen zu beauftragen sein.:
Die aus der Planung resultierenden Umweltauswirkungen würden während des Bebauungsplanverfahrens im Rahmen einer Umweltprüfung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die Gutachten werden im Internet veröffentlicht.
Vorbereitende Bauleitplanung:
Landschaftsprogramm:
Aus „landwirtschaftliche Kulturlandschaft“ und Landschaftsschutzgebiet (geplantes Landschaftsschutzgebiet) werde „Dorf“.
Arten- und Biotopschutz:
Aus „Acker-, Obstbau, Gartenbau und Grünlandflächen“ werde „Dörfliche Lebensräume mit artenreichen Biotopelementen“ „Landschaftsschutzgebiet“ an den östlichen Rand des Plangebietes verschoben.
Ablauf des Bebauungsplanverfahrens / Öffentlichkeit:
Der Einleitungsbeschluss und die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes erfolgten am 14.04.2014 in öffentlicher Sitzung.
Die öffentliche Plandiskussion findet heute am 20.03.2017 statt und die Auswertung der öffentlichen Plandiskussion werde am 08.05.2017 in öffentlicher Sitzung bekanntgegeben.
Die öffentliche Auslegung erfolge voraussichtlich im 2. Quartal 2018 für einen Monat.
Die Vorweggenehmigungsreife sei für das III. Quartal 2018 beabsichtigt. Ab dann könnten die Erschließungsarbeiten beginnen. Angestrebt werde die Feststellung des Bebauungsplanes im 4. Quartal 2018.
Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion und es werden Fragen der Bürger von Herrn Rook wie folgt beantwortet:
Für eine Eigentümerin erklärt ihr Rechtsanwalt, dass sie mit einer fußläufigen Verbindung über ihr Grundstück nicht einverstanden sei. (Flurstück 830).
Herr Rook erklärt, dass dies bereits ins Verfahren aufgenommen und bereits über Alternativen nachgedacht worden sei, da es zwingend notwendig werde, eine fußläufige Beziehung an der Stelle zu erhalten.
Herr Hoffmann macht deutlich, dass der Verkehrslärm für die Anwohner am Nincoper Deich als unerträglich empfunden werde. Insofern müsse diese Lärmproblematik für die neuen Siedlungsbewohner aufgegriffen werden und es müsse deutlich gemacht werden, dass etwas zu geschehen habe, was dem Lärm entgegenwirke. Auch in Verbindung mit der Öffnung der A 26. Ansonsten sehe er keinen Grund, weshalb Menschen die Entscheidung treffen sollten, sich an der Stelle niederzulassen. Bisher habe er dazu von keinem eine vernünftige, befriedigende Antwort erhalten.
Ein Bürger erkundigt sich nach Details der zwischen Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen und den Obstbauern abgeschlossenen Verträgen. Herr Rook erklärt, dass aus seiner Sicht alle notwendigen Vereinbarungen zwischen den Obstbauern getroffen worden seien. Er könne allerdings zu den Vertragsinhalten keine Aussagen machen.
Eine Anwohnerin, deren Grundstück direkt an der späteren Zufahrt des neuen Wohngebietes gelegen sei, empfindet diese Planung als Zumutung. Sie selbst habe kaum die Möglichkeit, sich von ihrem Grundstück kommend in den fließenden Verkehr einzufädeln. Zukünftig würden bei 50 Wohneinheiten mindestens 100 Fahrzeuge diese Problematik ebenfalls haben und das an ihrem Grundstück entlang. Sie erwartet dafür eine Alternativlösung.
Herr Lied erklärt, dass der dazukommende Verkehr bei 50 Wohneinheiten die bereits vorherrschende Verkehrsbelastung marginal beeinflussen werde.
Ein Anwohner befürchtet, dass die Erhebung der Grundsteuer genauso bemessen werden könnte wie im Baugebiet Neugraben-Fischbek 65 (NF 65). Der Vorsitzende erklärt daraufhin, dass es sich im Falle des Neubaugebiets NF 65 um eine spezielle Auslegung der Bemessungsgrundlage handele. Aufgrund der engen Voraussetzungen, die die IBA Hamburg GmbH durch ihren Hauskatalog geschaffen habe, vertrete das Finanzamt die Meinung, es sei mit Bauvorhaben von Bauträgern (Grundstück inkl. Gebäude) gleichzusetzen. Für Neuenfelde gelte diese Einschätzung hinsichtlich der freistehenden Einzelhausbebauung nicht, da eine andere Art der Vermarktung vorgesehen werde. Abschließend merkt der Vorsitzende an, dass für NF 65 der Senat aufgefordert worden sei, diese Angelegenheit mit den Finanzämtern im Sinne der Bauherren zu klären.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für die rege Beteiligung und sichert zu, dass die Anregungen mit in die Beratung zur Öffentlichen Plandiskussion und ihre Auswertung einfließen würden. Der Vorsitzende schließt die Sitzung.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |