Bezirksversammlung Harburg
Auszug - Grundsatzangelegenheiten Haushalt
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Frau Hentzien berichtet: Die VV-Bilanzierung (Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung) legt fest, wann eine Maßnahme oder Beschaffung aktivierungsfähig ist und damit als Vermögensgegenstand in die Bilanz der FHH einfließt. Alles, was nicht aktivierungsfähig ist, ist seit 2015 konsumtiv. Alles, was aktiviert wird, ist investiv. Die Zuwendungen an Dritte sind nur dann aktivierungsfähig, wenn sich aus der Zuwendung ein Recht – also ein immaterieller Vermögensgegenstand – für die FHH ergibt. Ein Recht aus Zuwendungsgewährungen ergibt sich dann, wenn eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung der Stelle außerhalb der Kernverwaltung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung ergibt. Dabei muss der Zuwendungsbetrag über 5.000 € liegen. Nach dieser Neudefinition sind investive Zuwendungen aus Gestaltungsmitteln nicht mehr im bisherigen Umfang zu erwarten. Noch nicht durchgeführte Beschlüsse aus 2014 und früher müssen jetzt von der Verwaltung dahingehend überprüft werden, ob sie aktivierungsfähig sind. Das Ergebnis wir zur nächsten Sitzung mitgeteilt. Da sich aus veränderten Zuordnungen ein anderer Finanzierungsbedarf ergibt, wird versucht, eine „Umwidmung“ der Haushaltsreste im Rahmen des Resteverfahrens zu erreichen. Die 2015 vorgelegten und beschlossenen Anträge sind ebenfalls zu prüfen, insbesondere auch die Anträge, die noch in den Gremien bewegt werden. Dieses Prüfungsergebnis wird kurzfristig mitgeteilt. |
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