Der Ausschuss beschließt einstimmig, nach Ablauf der nächsten Wahlperiode in zwei Jahren sollen bei jeder Neuwahl mindestens zwei neue Mitglieder, die in der vorangegangenen Wahlperiode keinen gewählten Sitz in der Begleitgruppe hatten, als Bürgervertreter/-innen gewählt werden. Die Regelung gilt ergänzend zu der bisherigen Empfehlung, mindestens zwei Gewerbetreibende und mindestens zwei Bewohner/-innen zu wählen. Die zukünftigen Mitglieder der Begleitgruppe werden durch den Stadtentwicklungsausschuss gewählt, dem es vorbehalten bleibt von den vorgenannten Regelungen abzuweichen. Der Hauptausschuss wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.
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