ALLRIS® Office Integration 3.9.2Petitum/Beschluss: Die Bezirksversammlung möge beschließen: - Die Bezirksversammlung begrüßt, dass der Hamburger Senat die Harburger Bedenken gegen die Ansiedlung von Logistik in Sandbek West aufgenommen und die entsprechenden Beschlüsse des Senats vom 14. März 2007 (Senatsdrucksache 2007/00319) aufgehoben hat.
- Für die Fläche Sandbek-West (westl. Ohrnsweg bis zur Landesgrenze, nördlich B73 bis zur Bahnlinie Hamburg-Cuxhaven) wird ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet mit dem Ziel, dort kurzfristig Wohnungsbau zu ermöglichen.
3. Die Wohnbebauung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: a) Die Bebauung hat eine Mischung von Mehrfamilienhäusern sowohl öffentlich gefördert als auch frei finanziert sowie Eigentumsmaßnahmen auch im Bereich Einfamilien-, Doppel- und ggf. Reihenhäuser vorzusehen. b) Der Anteil öffentlich geförderter Wohneinheiten darf einen Anteil von 50,1 % nicht überschreiten, wobei nicht ausschließlich Wohnungen im 1. Förderweg sondern auch Mietwohnungen im 2. Förderweg sowie geförderte Eigentumsmaßnahmen und Fördermaßnahmen für besondere Gruppen wie Senioren in einer angemessenen Größenordnung vorzusehen sind. c) Am östlichen Rand des Gebietes ist ein vollwertiger Sportplatz mit Nebengebäuden für die Nutzung des Schul- und Vereinssports vorzusehen. d) Zudem soll der Bebauungsplan auch Flächen für nicht störende Gewerbebetriebe ausweisen. Jürgen Heimath Ralf-Dieter Fischer SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Bezirksamt Harburg 06.05.2020 Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Unter den Maßgaben des Antrages zu 3. wurde ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt und das Bebauungsplanverfahren NF 67 eingeleitet. Der Antrag kann somit für erledigt erklärt werden. gez. Fredenhagen |