Petitum/Beschlussvorschlag:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sachkundige Referenten von den Betreibern bzw. Hamburger Stadttauben e.V., Hamburger Tierschutzverein sowie dem Harburger Verein 'Gandolfs Taubenfreunde' in den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz einzuladen, um über die genannten Projekte zu berichten.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
19.02.2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der GRÜNE Fraktion (Drs. 20-4146) wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt Harburg hat keine Erkenntnisse zur Größe von Taubenpopulationen im Bezirk.
Beobachtungen, wonach mehrere hundert Tauben gleichzeitig auftreten und in deren Folge von bezirklicher Seite, konkrete Maßnahmen einzuleiten wären, liegen nicht vor. Dieser Eindruck wird dadurch gestützt, dass seit Jahren keine Beschwerden bezüglich Ver-schmutzung von öffentlichen Plätzen, Einkaufszonen und Bänken durch Taubenkot beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen, vorge-bracht werden. Daher gibt es aus hiesiger Sicht keine Dringlichkeit, eine Örtlichkeit zum Aufstellen eines Taubenschlags zu finden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass es hierzu der Bereitschaft von Grund-/Hauseigentümern, entsprechender finanzieller Mittel zum Bau und Betrieb sowie für den Personaleinsatz zur Betreuung von Taubenschlägen bedarf. Weder ist dem Bezirksamt das Interesse von Grund-/Hauseigentümern bekannt noch sind Finanz- und Personalressourcen für diesen Zweck eingeplant.
Die im Antrag beschriebenen Vorteile für Tauben und deren Populationsregulation teilt das bezirkliche Veterinäramt und würde die Errichtung eines Harburger Taubenschlags, wie in Hamburg-Mitte geschehen, unterstützen. Abgesehen von einer ggf. erforderlichen Baugenehmigung würde die Veterinärabteilung im Rahmen der tierschutzrechtlichen Prüfung zur Errichtung eines Taubenschlags und darüber hinaus auch beratend zur Seite stehen.
Ergänzend weist das Bezirksamt Harburg darauf hin, dass der Betrieb von Taubenschlä-gen im Hinblick auf die Einhaltung des Tierschutzrechts anlassbezogenen Kontrollen durch die Abteilung Veterinärwesen unterläge.
In Altona besteht ein Handlungsbedarf u. a. aufgrund der dortigen Beschwerdelage sowie der baulichen Situation (Bahnhof und Bahnhofumfeld).
gez. Fredenhagen