Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Harburg
01.09.2020
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-0801) wie folgt Stellung:
Vorwort:
Die Aussage, dass der Bezirk 330 Bäume im Jahre 2015 verloren hat, kann seitens der Verwaltung nicht bestätigt werden. Die Zahl 330 begründete sich in der reinen Gegenüberstellung von gefällten zu neu gepflanzten Bäumen. Sämtliche Bäume die durch die Naturverjüngung aufgezogen werden, sind darin nicht berücksichtigt.
- Welche Anzahl an Bäumen wurde in den einzelnen Stadtteilen des Bezirks Harburg in den Jahren 2019 und 2020 monatlich im öffentlichen Raum gefällt?
Bäume, die durch Sämlinge entstehen, können statistisch nicht erfasst werden, machen aber einen erheblichen Anteil der neu hinzugekommenen Bäume aus.
Es wurden in den Jahren 2019-20 bislang 516 Bäume gefällt. Siehe dazu auch die Tabelle1 im Anhang.
- Welche Begründung gibt es für die in den Schutzfristen gefällten Bäume?
Gründe für Fällungen innerhalb der Schutzfrist können sein:
- Behördlich angeordnete Maßnahmen (§ 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 BNatSchG)
- Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können (§ 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 BNatSchG)
- Zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BNatSchG)
- Zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahme beseitigt werden muss (§ 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 BNatSchG)
- die Durchführung außerhalb des Sommerfällverbotes im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist
- wenn der Antragsteller nachweist, dass die Maßnahme zur Abwendung wesentlicher Schäden bei der Verwirklichung von Bauvorhaben zwingend erforderlich ist und für das Bauvorhaben im Einzelfall keine anderen Alternativen bezüglich der Art bzw. des Zeitraums der Ausführung bestehen oder
- wenn durch eine Untersuchung des zu fällenden Baumes festgestellt wurde, dass keine Verbotstatbestände des besonderen Artenschutzrechts verletzt werden.
Zwischen März und September wurden unter anderem aus folgenden Gründen
- Anlagen- und Gebäudeschutz|Baumwurzeln, -stamm, -krone zerstören
- private Einfriedungen und / oder Gebäude
- bohrende Insekten
- Druckzwiesel (durch Baumpflege nicht ausgleichbar)
- Faulstellen / holzzerstörende Pilze
- freigestellt / windbruchgefährdet
- Holzzerstörende Pilze
- Mangelnde Bruchsicherheit / Krone
- Mangelnde Bruchsicherheit / Stamm
- Mangelnde Standsicherheit
- Mangelnde Vitalität (absterbend bis abgestorben)
- Stammfäule / holzzerstörende Pilze
- Stammfußfäule / holzzerstörende Pilze
- Sturmschaden, Brandschaden
- Ulmenkrankheit
- Vandalismus
- Wurzelschaden (Aufgrabungen) / verletzte Haltewurzeln
- Welche Anzahl an Bäumen wurde in den einzelnen Stadtteilen des Bezirks Harburg in den Jahren 2019 und 2020 monatlich im öffentlichen Raum neu gepflanzt?
Es wurden 324 Bäume in den Jahren 2019 und 2020 nachgepflanzt. Siehe dazu Tabelle 2 im Anhang.
- Welche Anzahl an Hecken wurde in den einzelnen Stadtteilen des Bezirks Harburg in den Jahren 2019 und 2020 monatlich im öffentlichen Raum um mehr als 10% zurückgeschnitten oder ganz entfernt?
Es wurden im Bezirk Harburg in den Jahren 2019 und 2020 Hecken im öffentlichen Raum weder um mehr als 10% zurückgeschnitten noch ganz entfernt. Der jährliche Rückschnitt an Hecken z.B. im Stadtpark erfolgt 1x/Jahr und liegt unter 10 %.
- Welche Anzahl an Hecken wurde in den einzelnen Stadtteilen des Bezirks Harburg in den Jahren 2019 und 2020 monatlich im öffentlichen Raum neu gepflanzt?
Es wurden beim Neubau der Grünanlage Winsener Straße insgesamt ca. 78 m Hecken neu gepflanzt, davon ca. 54 m in 60 cm Breite und ca. 24 m in 1,00 bis 1,20 m Breite.
- Welche Anzahl an Anträgen für welche Anzahl an Baumfällungen, Heckenbeschnitt über 10% und Heckenfellungen auf Privatgrundstücken sind im Bezirk Harburg in den einzelnen Monaten der Jahre 2019 und 2020 gestellt worden und wie wurden sie jeweils beschieden?
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 909 Anträge gestellt, davon 858 nach § 4 BaumSchVO (siehe Tabelle) und 51 nach LSGVO
Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. |
96 | 104 | 59 | 52 | 33 | 50 | 64 | 70 | 96 | 65 | 102 | 67 |
Diese Statistik differenziert nicht nach Gehölzart (Baum/Hecke), Maßnahme (Schnitt/Fällung), Entscheidung (positiver/negativer Bescheid) oder Stadtteil.
Die statistischen Datenerhebungen sind nur händisch möglich. Hierfür gibt es hamburgweit keine einheitlichen Regelungen.
Die Statistik für das Jahr 2020 wurde noch nicht erfasst.
- Welche Anzahl an Bäumen wurde in den einzelnen Stadtteilen des Bezirks Harburg in den Jahren 2019 und 2020 monatlich auf privatem Grund gefällt?
Siehe Antwort zu Frage 6.
- In welcher Höhe wurden Gebühren durch die Anträge zu Fällungen und Beschnitt in den Jahren 2019 und 2020 eingenommen?
In 2019 wurden 51.040,63 € Gebühreneinnahmen gebucht.
Die Summe für das Jahr 2020 wurde noch nicht erfasst.
- Welche Anzahl an Bußgeldern in welcher Höhe wurde in den einzelnen Monaten der Jahre 2019 und 2020 wegen Verstößen gegen die Baumschutzverordnung verhängt?
Im Jahr 2019 wurden 650 € Bußgelder gebucht.
Die Summe für das Jahr 2020 wurde noch nicht erfasst.
- Wie hat sich der Baumbestand im Bezirk Harburg insgesamt in den einzelnen Stadtteilen seit dem Jahr 2010 entwickelt?
Über den Baumbestand auf Privatgrund in den einzelnen Stadtteilen gibt es im Bezirk Harburg keine aussagekräftige Bilanzierung.
Gez. Fredenhagen