ALLRIS® Office Integration 3.9.2Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg 28.8.2020 Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Frakiont (Drs. 20-0799) wie folgt Stellung: - Wie viele Mitarbeiter des Gesundheitsamtes haben sich bis zum Dienstschluss am 17.07.2020 oder bis zur verlängerten Frist am 21.07.2020 fernmündlich gemeldet und Gelegenheit gesucht, in persönlichen und vertraulichen Gesprächen mit der Bezirksamtsleiterin, dem stellvertretenden Bezirksamtsleiter und der Dezernentin gegenseitiges Vertrauen möglichst wieder herzustellen?
Fehlanzeige. Gesprächswünsche von Beschäftigten unter Bezugnahme auf das Schreiben und die dort genannten Termine hat es nicht gegeben. - Welche Erkenntnisse hat die Leitungsebene des Bezirksamtes ggf. aus solchen Meldungen bzgl. Verletzung von Verschwiegenheitspflichten erhalten?
Entfällt, siehe zu 1. - Welche Konsequenzen sind insoweit getroffen worden?
Entfällt, siehe zu 1. - Sofern sich keine Person auf die entsprechende Aufforderung gemeldet haben sollte, wie viele einzelne Mitarbeiter des Bezirksamtes sind direkt angesprochen und zu einem Gespräch gebeten worden?
Aus Gründen des Personaldatenschutzes wird dazu nicht Stellung genommen. - Welche Ergebnisse sind aus den entsprechenden Gesprächen festzuhalten?
Die Gespräche haben bestätigt, dass der eingeschlagene Weg der umfangreichen Information und Beteiligung der Beschäftigten des Gesundheitsamtes u. a. bei Veränderungsprozessen positiv angenommen wurde und der Wunsch nach Fortsetzung und Intensivierung deutlich wurde. Hinweise auf die mögliche Verletzung von Verschwiegenheitspflichten haben sich nicht ergeben. - Anhand welcher Liste hat die Leitungsebene einzelne Kolleginnen und Kollegen zu einem Gespräch gebeten:
Aus Gründen des Personaldatenschutzes wird dazu nicht Stellung genommen. - Welche konkreten Erkenntnisse haben die Leitungsebene bewogen, solche Gesprächsbitten auszusprechen?
Aus Gründen des Personaldatenschutzes wird dazu nicht Stellung genommen. - Aus welchem Grunde hat die Leitungsebene des Bezirksamtes alle Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter einen nicht akzeptablen Generalverdacht gestellt?
Die Zielrichtung des Schreibens lag in der Herstellung eines gemeinsamen Bildes zwischen Leitungsebene und Beschäftigten über die Information, Kommunikation und Beteiligung innerhalb des Amtes sowie der Erinnerung an bestehende Verschwiegenheitspflichten in innerdienstlichen Angelegenheiten. - Geht die Bezirksamtsleitung davon aus, dass durch das von ihr initiierte Schreiben ein sachgerechtes und vertrauensvolles Arbeitsverhältnis gefördert worden ist?
Das zu 8. genannte Ziel ist durch das Schreiben unterstützt worden. - Teilt die Bezirksamtsleitung die Ansicht der Fragesteller, dass durch das vorgenannte Vorgehen der neue Leiter des Gesundheitsamtes bereits vor Amtsantritt mit einer erheblichen Bürde im Hinblick auf Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern belastet worden ist?
Nein. - Ist die Bezirksamtsleitung auch weiterhin der Ansicht, dass wesentliche organisatorische Fragen, Entwicklungen und Entscheidungen der politischen Ebene und den Fraktionen der Bezirksversammlung, einschließlich den Koalitionsfraktionen, verschwiegen werden sollten?
- Aus welchen Gründen weicht die Bezirksamtsleitung in dieser Frage ausdrücklich von den Verfahrensweisen der Bezirksamtsleitungen der vergangenen Jahrzehnte ab?
Zu 11. und 12.: Die Bezirksamtsleiterin und ihr Vertreter haben über wesentliche organisatorische Fragen, Entwicklungen und Entscheidungen im Gesundheitsamt seit März 2020 u. a. im Hauptausschuss regelmäßig und umfassend informiert. Gez. Fredenhagen |