Die Bezirksversammlung beschließt: - Die Bezirksversammlung stellt fest, dass der bisherige Denkmalschutz nicht nur das durch Brand beschädigte Gebäude umfasst. Vielmehr steht das gesamte Objekt unter dem Schutz eines geschützten oder erkannten Kulturdenkmals. Dieses betrifft sowohl die Brandruine, als auch den dazugehörigen separaten Stall als Baudenkmal, die auf dem Grundstück befindlichen 8 großen Linden und die gesamte Grundstücksfläche einschließlich des benachbarten ehemaligen Stremelweges mit seinem historischen Feldsteinpflaster als Gesamtensemble.
Insoweit hat das gesamte Objekt unabhängig von dem Brand geschädigten Gebäude einen hohen Wert für den Stadtteil Neugraben-Fischbek. - Die Bezirksversammlung bekräftigt ihren Beschluss vom 26.04.2016, Drucksache 20-1469 dahingehend, dass nicht nur die Brandruine in denkmalgeschützter Weise wiedererrichtet, sondern auch das Gesamtensemble geschützt erhalten bleiben soll.
- Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird nochmals gebeten, bei den zuständigen Fachbehörden und der Grundeigentümerin mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass der Wiederaufbau des brandgeschädigten Gebäudes erfolgen kann und seitens der Grundeigentümerin die Feuerversicherungssumme eingebracht wird. Insoweit sind Gespräche auch mit dem bereitstehenden Investor zu führen, um das geschützte Gesamtensemble für den Stadtteil zu erhalten.
- Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, bei einem etwaigen Abbruchantrag für die Brandruine keine Entscheidung ohne ausreichende frühzeitige Beteiligung der Bezirksversammlung oder ihrer Ausschüsse zu treffen.
- Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, den Leiter des Denkmalschutzamtes in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einzuladen, um den Ablauf des Verfahrens und die getroffene Bewertung für das brandgeschädigte Gebäude oder des Gesamtensemble im Einzelnen darzustellen und dabei auch zu erläutern, aus welchem Grunde bei einer derart für die Identität des Ortsteiles wichtigen Frage weder Bezirksverwaltung noch Bezirksversammlung informiert oder in Beratungen einbezogen worden sind. Der Bericht soll sich auch darauf erstrecken, in welcher Weise bisherige Überlegungen des Denkmalschutzamtes im Hinblick auf die weitgehenden Wünsche des Bezirkes korrigiert werden können und sollten.
Hamburg, am 09.05.2016 Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz Fraktionsvorsitzender CDU Berthold von Harten Robert Timmann Jürgen Heimath Frank Richter Fraktionsvorsitzender SPD Arend Wiese BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG DER VORSITZENDE 20. Juni 2016 Die Kulturbehörde und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nehmen zu dem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD (Drs. 20-1523) wie folgt Stellung: Zu den Punkten 1 bis 3 des Petitums wird auf die Stellungnahme zu Drs. 20/1469 verwiesen. Zu Punkt Nr. 5 wird ergänzt: Der Ablauf des Verfahrens wird im Folgenden erläutert: Nachdem das Denkmalschutzamt vom Brand der Schulkate erfahren hatte, wurde am 4. April 2016 die Brandruine besichtigt. Die zuständigen Mitarbeiter haben festgestellt, dass aufgrund der schweren Schäden eine Instandsetzung des Gebäudes nicht mehr möglich ist, ohne dass der Denkmalwert verloren geht. Nach Rücksprache mit der Leitung des Denkmalschutzamtes wurde das Ensemble Schulkate am 14. April 2016 aus der Denkmalliste gelöscht. Am selben Tag hat man dem Verfügungsberechtigten die Löschung aus der Denkmalliste mitgeteilt. Der Denkmalrat wurde bei seiner Sitzung am 25. Mai 2016 über die Löschung informiert und hat diese gebilligt. Bei der Löschung der Schulkate samt Ensemble handelt es sich um eine denkmalfachliche Entscheidung, die auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes durch die zuständige Behörde getroffen wurde. Für eine Änderung dieser Entscheidung gibt es keine Grundlage. Die identitätsstiftenden Qualitäten der stark beschädigten Schulkate und ihrer Umgebung können unabhängig vom Denkmalwert von der Bezirksversammlung Harburg festgestellt werden, um Schritte zu ihrem Erhalt zu unternehmen. Sollte über die vorliegenden Informationen hinaus weiterer Gesprächsbedarf bestehen, steht eine Vertretung des Denkmalschutzamtes gerne zur Verfügung. gez. Timmann |