FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
23. November 2017
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-3343) wie folgt Stellung:
1. Welches Ergebnis hinsichtlich der Prüfung, Eignung und Zurverfügungstellung
anderweitiger Grundstücke für einen Waldkindergarten im Bereich Neugraben-
Fischbek hat die Verwaltung zwischenzeitlich erzielt?
Derzeit konzentriert sich die Prüfung auf voraussichtlich ein geeignetes Grundstück (s. Antwort auf 5 und 6)
2. Welche konkreten Grundstücke sind geprüft worden?
1. Flurstück 6661 (Süd-Westteil), Gemarkung 0707 (Neugraben)
2. Flurstücke 2307 und 2339, Gemarkung 0707 (Neugraben)
3. Flurstück 4325, Gemarkung 0705 (Fischbek)
3. Welche sind aus welchen Gründen verworfen worden?
1. Flurstück 6661 (Süd-Westteil), Gemarkung 0707 (Neugraben)
Gründe: Auf der Fläche ist seitens der Behörde für Umwelt und Energie eine Rückhalteeinrichtung geplant. Fläche für die Land- und Forstwirtschaft, Bebauungsplan Hausbruch 2.
2. Flurstücke 2307 und 2339, Gemarkung 0707 (Neugraben)
Gründe: Wertigkeit für Naturschutz (FFH-Schutzgebiet direkt angrenzend) und Naherholung, Fläche für die Land- und Forstwirtschaft, Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 19).
3. Flurstück 4325, Gemarkung 0705 (Fischbek)
Gründe: Geringe Größe (1000qm), schmales Dreieck, Insellage zwischen Bebauung und Straße, keine direkte Waldanbindung, 100% baumbestanden, keine Lichtungsfläche für Schutz-und Sanitärgebäude, Straßenverkehrsfläche (Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 25).
4. Welche Grundstücke sind dem Träger zur eigenen Prüfung angeboten worden?
a)Ehestorfer Heuweg 20-24 ggf. zur Mitnutzung
b)Buxtehuder Straße 35
5. Welche weiteren Prüfungen stehen noch aus?
Fläche Falkenbergsweg zwischen Hausnr. 147 und 153; nördl. Flächenanteil mit Zugang über Scheidebachtal.
6. In welchem Zeitraum ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Eine erste städtebauliche Prüfung ist erfolgt. Die konkrete Eignung der Fläche für die Umsetzbarkeit eines Waldkindergartens wird im nächsten Schritt mit den Dienststellen des bezirklichen Sozialraummanagements und der BASFI abgestimmt. Die bauliche Umsetzbarkeit kann erst im Antragsverfahren gem. §§61-63 HBauO geklärt werden.
Innerhalb der nächsten 6 Wochen wird mit einem Ergebnis gerechnet.
7. Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen hat der Träger im Hinblick auf den
beschlossenen Antrag seitens der Verwaltung erhalten?
Die Bezirksverwaltung hat Informationen hinsichtlich weiterer Flächenpotenziale sowie telefonische Information und Beratung zum Sachstand geleistet.
i. V. Schleiden
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
15. Februar 2018
Das Bezirksamt Harburg nimmt ergänzend zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-3343) wie folgt Stellung:
6.In welchem Zeitraum ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Die in der Antwort vom 23.11.2017 unter 5. genannte Fläche Falkenbergsweg zwischen 147 und 153 (Flurstück 6661), nördlicher Flächenanteil mit Zugang über die Straße Scheidebachtal wurde zwischenzeitlich weiter untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass ein von der BUE zur Entlastung des hydraulisch stark belasteten Falkengraben geplanter Rückhaltebereich auch diese Fläche umfasst. Ohne eine veränderte Konzeption des Rückhaltebereiches steht die Fläche somit nicht zur Verfügung. Eine Veränderung der Konzeption wäre mit Planungskosten verbunden, die von einem möglichen Vorhabenträger zu übernehmen wären. Auch sei unklar, welche Konsequenzen die Herausnahme der Fläche aus dem Rückhaltebereich habe.
Trispel