BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG Die Vorsitzende 08. Februar 2019 Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 20-4375 wie folgt: Zu 1.: Siehe Anlage. Die Angaben beruhen auf Daten der Netzbetreiber, die 2016 im Rahmen des Breitbandförderverfahrens erhoben wurden. Für Anschlüsse an die Koaxialkabelinfrastruktur (sog. Kabel-TV-Anschluss) liegen keine Daten zu jeweils erreichten und erreichbaren Übertragungsraten vor. Zu 2. bis 2.2: Generell können Baustellen nur dann zur Verlegung von Breitbandinfrastrukturen mitgenutzt werden, wenn diese in die zeitliche und strategische Ausbauplanung der privaten Netzbetreiber passen. Baustellen anderer Infrastrukturträger decken in der Regel höchstens kleinere Abschnitte eines Breitbandnetzausbaus ab und sind deshalb schwer zu integrieren. Zudem liegen Telekommunikationsnetze überwiegend in den Gehwegen. Im Ehestorfer Heuweg ist nach vorliegendem Informationsstand kein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau der Netzbetreiber geplant. Zu 3. bis 3.2: Eine Verbesserung der digitalen Anbindung im Ehestorfer Heuweg sowie in den abzweigenden Straßen ist im Rahmen des laufenden Breitbandförderverfahrens der FHH geplant. Gefördert wird ein Ausbau der VDSL-Infrastruktur der Telekom. Dabei werden Glasfaserleitungen näher als bisher an die Gebäudeanschlüsse herangeführt, auf dem letzten Teilstück wird aber weiterhin die bestehende Kupferanschlussleitung genutzt. Allgemein ist eine staatliche Förderung nur bei solchen Anschlüssen beihilferechtlich gestattet, die Leistungen von unter 30 Mbit/s aufweisen. Aufgrund der allgemeinen Leistungsfähigkeit der Kabel-TV-Netze wird bei Anschlüssen an die Koaxialinfrastruktur von verfügbaren Bandbreiten über 50 MBit/s ausgegangen. Eine Übersicht zu den geförderten Anschlussbereichen ist der Anlage zu entnehmen. Die geförderten Baumaßnahmen werden nach aktueller Planung spätestens Ende 2020 abgeschlossen. Zu 4.: Ausgehend von den Versorgungsdaten der Telekommunikationsnetzbetreiber liegen am Ehestorfer Heuweg und den davon abzweigenden Wohnstraßen über 470 Haushalte und Unternehmen. Zu 5. und 6.: Siehe Anlage. Zu 7.: Fehlanzeige BKM – entsprechende Daten liegen dem Bezirksamt Harburg vor. gez. Rajski f. d. R. Kühn |