Petitum/Beschlussvorschlag:
Die Bezirksversammlung fordert die zuständigen Stellen auf, sich dafür einzusetzen, dass die Deutsche Bahn AG in Höhe des Überwerfungsbauwerkes Meckelfeld auch zum Hamburger Gebiet eine Lärmschutzwand errichtet. So haben dann nicht nur die am meisten betroffenen neun Wohneinheiten etwas davon, sondern auch die gerade noch unter der Schwelle (60db / 50db) liegenden Wohneinheiten in Rönneburg und Wilstorf würden Lärmschutz genießen.
Bezirksversammlung Harburg19.03.2019
Vorsitzende
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zum Antrag der Die Linke-Fraktion (Drs. 20-4366) wie folgt Stellung:
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verkehrslärmschutzverordnung) ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von Eisenbahnen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Die Verkehrslärmschutzverordnung bestimmt die Grenzwerte, die zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht überschritten werden dürfen, sowie das Verfahren zur Ermittlung der Emissionen oder Immissionen.
Grundsätzlich besteht ein Vorrang von aktiven Schallschutzmaßnahmen gegenüber passiven. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen. Zu welchem Zeitpunkt dann eine Unverhältnismäßigkeit vorliegt ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000 - 11 A 42/97 -, BVerwGE 110, 370-393, Rn. 51 ff.; BVerwG, Beschluss vom 09. Januar 2006 - 9 B 21/05 -, Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 9 A 20/11 -, Rn. 32).
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) in Kontakt getreten. Die DB AG nimmt die Einwände der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst, sieht derzeit jedoch keine Möglichkeit, dem geäußerten Wunsch nach aktivem Schallschutz in dem angesprochenen Bereich nachzukommen. Aus dem Schall- und Erschütterungsgutachten gehe hervor, dass nur ein kleiner Teil des Stadtteils Rönneburg (Bereich um die Straße Reller) von der Maßnahme betroffen sei. Der Anspruch auf Lärmschutz werde in diesem Bereich durch passive Maßnahmen eingehalten (z.B. Schallschutzfenster), da aktiver Lärmschutz in einem solch kleinen Bereich wirtschaftlich unverhältnismäßig sei. Der Stadtteil Wilstorf sei durch das Projekt nicht betroffen.
Der Senat hat sich für den Erlass des Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz) eingesetzt. Hinsichtlich des Lärmschutzes wird es sich positiv auswirken, dass nach diesem Gesetz mit Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 am 13. Dezember 2020 das Fahren oder Fahrenlassen von Güterzügen, in die laute Güterwagen eingestellt sind, auf dem deutschen Schienennetz verboten ist. Hiervon werden auch die Anwohner im Stadtteil Rönneburg profitieren, da der Lärm hier direkt an der Quelle bekämpft wird.
Gez. Rajski
F.d.R. Martens