Die Bezirksversammlung folgt der Empfehlung des Hauptausschusses und beschließt einstimmig eine Zuwendung in Höhe von 12.816,37 Euro, mit der Maßgabe, dass es sich um eine einmalige Ausnahme handelt und ein Interessenbekundungsverfahren für die Weiterführung durchzuführen ist.
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