FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
21. März 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der Fraktion DIE LINKE
(Drs. 20-4665) wie folgt Stellung:
Die Bezirksverwaltung wird um Auskunft gebeten:
- über die Anzahl der 2018 erteilten Baugenehmigungen,
Mit 223 Baugenehmigungen in 2018 wurden Bauvorhaben für 1155 WE beschieden!
- über die Anzahl der 2018 tatsächlich fertig gestellten Wohnungen,
Der Bezirk erfasst die Anzahl der Fertigstellungen für Bauvorhaben im Jahre 2018 nicht. Die Erfassung erfolgt einheitlich für alle Bezirke durch ein externes Büro. Nur dort können die Daten ausgelesen und aufbereitet werden, was in der Kürze der Zeit nicht möglich ist.
- über den Anteil der jeweils davon öffentlich geförderten Wohnungen,
Die Daten zu den geförderten Wohnungen liegen nur bei der IFB vor.
Es wurden in Harburg in 2018 insgesamt 32 öffentlich-geförderte Mietwohnungen fertiggestellt (Quelle: IFB Hamburg).
- in welchem Stadtteil sich jeweils die neu errichteten Wohnungen befinden,
Die Daten zum Vertrag für Hamburg werden nicht stadtteilscharf erfasst. Ansonsten siehe Antwort zu Frage 1 bzw. 2.
- über die Anzahl der 2018 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen,
Die Anzahl der 2018 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen beträgt 252.
- über die Anzahl der Wohnungen, die 2019 aus der Sozialbindung fallen werden
Die Anzahl der Wohnungen, die 2019 aus der Sozialbindung fallen werden, beträgt 761.
- über die Anzahl der 2018 zweckentfremdeten, abgängigen oder abgerissenen Wohnungen.
Wohnraumschutzrechtlich hat das Bezirksamt Genehmigungen zur zweckfremden Nutzung von Wohnraum für 21 Wohnungen erteilt.
Davon wurden 15 Wohnungen gegen Erstellung von Ersatzwohnraum (Neubau) abgebrochen, für 5 Wohnungen wurde die zweckfremde Nutzung im öffentlichen Interesse genehmigt, für 1 Wohnung im berechtigten Interesse des Antragstellers.
Im Jahresdurchschnitt standen 70 Wohnungen wegen Sanierungsarbeiten leer.
71 Wohnungen standen am 31.12.2018 leer, die zum Abbruch, mit dem Ziel des Neubaus mit erheblicher Erweiterung der Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche, vorgesehen sind. Darüber hinaus kann das Bezirksamt über die Anzahl „abgängiger oder abgerissener Wohnungen“ keine belastbaren Daten liefern, da Abbrüche für Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 (z. B. Einzel- und Doppelhäuser) verfahrensfrei sind und der Fachabteilung auch nicht zur Kenntnis gebracht werden.
Fredenhagen