FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
19. März 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion
(Drs. 20-4621) wie folgt Stellung:
- Welche Begründung gibt es für diese inkonsequente Art der Instandsetzungsmaßnahme?
Die im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Harburg befindlichen Wege können nur unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und einer damit zwingend zusammenhängenden Prioritätensetzung instandgesetzt werden.
Aus diesem Grund wurden nun die am stärksten beschädigten Wege/Deichauffahrten direkt an den Hauptverkehrsstraßen und den Straßen mit höherer Verkehrsbelastung / -bedeutung erneuert. Dieses dient der Sicherung des Verkehrs auf diesen Straßen, da diese Sicherheit nur gewährleistet werden kann, wenn auch ein unproblematisches Auffahren auf diese Straße möglich ist.
Zudem sind die durchgehenden Straßen frei von Gesteinskörnungen und damit verbundenen Gefährdungen zu halten, welche bei Aufbruch der beschädigten Deichauffahrten entstehen könnten.
Unter Betrachtung dieser Punkte wurden nur die auf der Binnenseite der Deiche gelegenen Teile der Deichüberfahrten instandgesetzt, da von diesen Wegen ein Auf- und Abfahren in bzw. auf die Straßen mit überörtlichen Verkehr erfolgen muss.
1.1. Warum wurden die Abschnitte der Deichüberfahrten in Richtung Obstbau nicht instandgesetzt?
1.2 Werden diese Deichüberfahrtsabschnitte noch instandgesetzt und wann wird das der Fall sein?
Weitere Instandsetzungsmaßnahmen sind momentan in diesem Bereich nicht geplant.
1.3. Bestehen für Instandsetzung der Deichüberfahrten verschiedene Zuständigkeiten?
Die Zuständigkeiten sind teilweise nicht eindeutig, es finden zurzeit aber auch Gespräche mit der HPA und der BWVI statt, bei denen über die zukünftige Zuordnung verschiedener Flächen gesprochen wird.
- Wer ist grundsätzlich zuständig für den alten Deich entlang:
Eine einzige Zuständigkeit für die gesamte Länge eines Deiches kann wegen eines häufigen Wechsels der Betreuungsbereiche im Zuge eines Deiches nicht genannt werden. Die Zuständigkeiten sind für die Deiche wie folgt zuzuordnen:
2.1. …der Hohenwischer Straße
Binnenseitig Bezirksamt Harburg, Außendeichbereich in Klärung.
2.2. …der Straße Vierzigstücken
Binnenseitig Bezirksamt Harburg, Außenbereich in Klärung.
2.3. …der Hasselwerder Straße
Bezirksamt Harburg und LIG.
2.4. …des Neuenfelder Fährdeiches
HPA und Bezirksamt Harburg.
3. Ist beabsichtigt, die vollständige Zuständigkeit für den alten Deich in Francop und Neuenfelde auf eine Behörde zu übertragen?
3.1. Wenn ja, auf welches Amt bzw. welche Behörde?
3.2. Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu 1.3.
Fredenhagen