BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Die Vorsitzende
18. Februar 2019
Die Finanzbehörde (FB) beantwortet die Anfrage der GRÜNEN-Fraktion, Drs. 20-4352 – unter Beteiligung der fachlich zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) - wie folgt:
Zu 1.:
Die Flurstücke 1167 und 456 (tlw.) der Gemarkung Moorburg (insgesamt ca. 2,24 Hektar), die den alten Obstbaum-Bestand aufweisen, sollen weiterhin obstbaulich genutzt werden. Die Flurstücke 1166 und 468 der Gemarkung Moorburg (insgesamt ca. 2,92 Hektar) sollen zukünftig als Grünland genutzt werden.
Zu 2.:
Es gibt für alle vier Flurstücke Pachtinteressentinnen bzw. -interessenten. Es ist beabsichtigt, die Flurstücke 1167 und 456 (tlw.) an einen ökologisch wirtschaftenden Haupterwerbs-Obstbauern und die Flurstücke 1166 und 468 an einen tierhaltenden Haupterwerbs-Landwirt zu verpachten.
Zu 3.:
Durch die Verpachtung an einen ökologisch wirtschaftenden Obstbau-Betrieb sind Erhalt und angemessene Pflege des ökologisch wertvollen Obstbaumbestands sichergestellt.
Zu 4.:
Das Vertragsverhältnis war bis 31. Dezember 2015 befristet geschlossen und lief damit Ende 2015 aus. Da der bisherige Pächter bereits vorab angekündigt hatte, die in Rede stehenden Gebäude und Flächen zum Ende des Pachtverhältnisses nicht übergeben zu wollen, wurde die Herausgabe eingeklagt. Ein entsprechendes Anerkenntnisurteil des AG Hamburg-Harburg erging im März des Jahres 2015.
Der bisherige Pächter hatte gemäß den vorgelegten Unterlagen die Kriterien der europäischen Definition eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht erfüllt. Eine Ende des Jahres 2015 vorgelegte Prognose über die weitere Entwicklung der Einnahmen legte nahe, dass dies auch zukünftig nicht der Fall sein würde. Eine Verlängerung des Pachtvertrages kam daher nicht in Betracht.
Bei Verlängerung der Verträge hätte die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) dem bisherigen Pächter zudem ein subventioniertes Wohnen ermöglicht, das einer ordnungsgemäßen Verwaltung öffentlichen Vermögens gemäß Landeshaushaltsordnung (LHO) zuwider läuft.
Vor dem Hintergrund des rechtskräftigen Urteils des AG Hamburg-Harburg war die Bewirtschaftung des Hofs in den Jahren 2016 und 2017 widerrechtlich. Hof und Flächen wurden jedoch nicht herausgegeben. Der bisherige Pächter hat sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Herausgabe gewehrt.
Der LIG ist dem ehemaligen Pächter insoweit immer wieder entgegen gekommen und hat zuletzt aus Kulanzgründen dem Pächter die Möglichkeit eingeräumt, Gebäude und Flächen bis zum 30. November 2018 weiter zu bewirtschaften, um die Ernte des Jahres 2018 noch einholen zu können.
Die Entscheidung, die Pachtverträge nicht über das Jahr 2015 hinaus zu verlängern, war sachlogisch und rechtmäßig.
Zu 5.:
Eine zukünftige landwirtschaftliche Nutzung der Hofgebäude ist aufgrund des Zustands und des Zuschnitts der Gebäude nicht zielführend. Im Rahmen der beabsichtigen Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen an andere Pächter werden die Hofgebäude an die SAGA übertragen. Dies konnte bisher nicht umgesetzt werden, da der bisherige Pächter die Rückgabe der Grundstücke verweigert, sodass die Räumung nun gerichtlich durchgesetzt werden muss.
gez. Rajski
f. d. R.
Kühn