FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
08. März 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der NEUE LIBERALE-Fraktion
(Drs. 20-4591) wie folgt Stellung:
1. In welchen verkehrsberuhigten 30er Zonen in Harburg werden Standardbusse linienmäßig eingesetzt? In welchen verkehrsberuhigten 30er Zonen in Harburg werden Langbusse linienmäßig eingesetzt?
2. In welchen verkehrsberuhigten 30er Zonen in Harburg fahren welche HVV Linien und in welcher Taktung?
3. Zählen Busse zum motorisierten Schwerverkehr? Wie vereinbart sich der Einsatz von Schwerverkehren mit dem besonderen Wohngebiets-Schutzcharakter von 30er Zonen?
4. Wie unterscheiden sich die Lärm- und Abgaswerte von Lang- und Standardbussen? Bitte genaue Angaben zu allen Emissionen der beiden Fahrzeugtypen machen. Bitte auch Aussagen zu Brems- und Anfahrsituationen in Hanglagen beifügen.
5. Entsprechen die Kurvenradien auf der avisierten Bustrasse derzeit den Anforderungen an den Einsatz von Langbussen? Wurden Erkundungsfahrten mit Langbussen in dem Gebiet durchgeführt? Wenn ja, wann und um welche Uhrzeit?
6. Eine Anfrage ergab, dass voraussichtlich Parkverbotszonen in allen betroffenen Straßen ausgesprochen werden müssen. Wie viele Meter, welcher Straßen werden von den Verbotszonen erfasst sein? Wie vielen geparkten Fahrzeugen entspricht das? Bitte nach Straße, genauem Ort und der Anzahl der entfallenen Stellflächen aufschlüsseln.
Zu 1.-6.: Diese Fragen können nur von der BWVI beantwortet werden. Frage 6. ggf. auch von der BIS
7. Wie viele Bäume werden im Fall einer Umsetzung gefällt werden?
Bisher wurde nur ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, um eine Grundsatzentscheidung über die Bustrasse treffen zu können. Erst nach dessen Vorweggenehmigungsreife erfolgt eine konkrete Planung, auf deren Grundlage dann diese beiden Fragen (betrifft auch Frage 10.) beantwortet werden können.
8. Wie lange stehen Mittel aus dem Programm zur Busoptimierung zur Verfügung? Wann läuft das Programm derzeit aus? Wofür können diese Mittel eingesetzt werden?
9. Wie hoch wird der Betrag sein, der aus Mitteln dieses Programms für die Linienführung veranschlagt wird? Wie hoch werden die Gesamtkosten der avisierten Maßnahme einschließlich der Absperranlage, der Beschilderungen, aller Beteiligungsverfahren und Planänderungen voraussichtlich sein?
Zu 8.-9.: Diese Fragen können nur von der BWVI beantwortet werden.
10. Wie hoch sind die laufenden Kosten einer Anlage mit versenkbaren Pollern inclusive Wartung und Reparatur im Jahr? Können solche Anlagen definitiv aus Mitteln für das Programm zur Busoptimierung gebaut und betrieben werden?
Siehe Antwort zu 7..
Fredenhagen