BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Die Vorsitzende
22. Februar 2019
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV)) beantwortet die Anfrage der GRÜNEN-Fraktion, Drs. 20-4390 wie folgt:
- Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten im AK Harburg seit 2015 entwickelt?
Die Zahl der Beschäftigen im AK Harburg ist jährlich um 3 % gestiegen.
- Wie viele Patient*innen wurden in den Jahren 2015-2018 im AKH behandelt?
Es wurden
2015 64.663
2016 85.903
2017 86.511
2018 86.921
Patientinnen bzw. Patienten behandelt. Der Anstieg von 2015 auf 2016 resultiert allein aus einer anderen Zählweise im Bereich der ambulanten Versorgung.
- Wie haben sich die Einnahmen durch Parkgebühren in diesem Zeitraum entwickelt?
Die Einnahmen sind bei gleich bleibenden Preisen um 2 % gestiegen.
4. Wie verteilen sich die Einnahmen aus Parkgebühren auf Kurzzeitparken (Besucher*innen) und Dauerparker (Beschäftigte)?
Das AK Harburg hat hierzu mitgeteilt, dass es leider hierzu nicht über ein Reporting verfügt.
5. Was kostet ein Dauerparkausweis für Beschäftigte für das Parken auf dem Krankenhausgelände? Bitte ggf. vorhandene Differenzierungen aufführen.
Die Kosten für ein Parkticket pro Mitarbeiter pro Monat orientieren sich lt. AK Harburg an den Vergütungsstufen des Tarifvertrages und reichen von 10 bis 50 Euro.
6. Wie hoch sind die Parkgebühren für Besucher*innen? Bitte nach Dauer und ggf. weiteren Kriterien differenziert aufführen.
Die ersten 30 Minuten sind lt. AK Harburg kostenfrei. Dann pro Stunde ein Euro mit einem Tageshöchstwert von acht Euro.
7. Wie hoch ist die Auslastung der verfügbaren Parkraumkapazitäten im AKH zu Spitzenzeiten und über den Tag (werktags) verteilt?
Das AK Harburg hat hierzu mitgeteilt, dass es leider hierzu nicht über ein Reporting verfügt.
8. Gibt es zwischen der Krankenhausleitung und der Mitarbeitervertretung Gespräche über die Parksituation für Mitarbeitende? Falls ja, mit welchem Ziel bzw. mit welchen Ergebnissen oder Plänen?
Bisher gab es keinen Gesprächsbedarf seitens des Betriebsrates zu diesem Thema.
9. Wurden in der Vergangenheit Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung (z. B. Anwohnerparken) in der Umgebung des AKH erwogen und/oder geprüft? Falls ja, warum wurde davon Abstand genommen?
Das AK Harburg hat hierzu mitgeteilt, dass keinen weiteren Bedarf gibt, seitdem die neue Parkraumfläche zwischen Haus 8 und Haus 12 errichtet wurde.
10. Sind Fälle bekannt, in denen Falschparken im Umkreis des AKH zu Behinderungen von Rettungswageneinsätzen o.ä. geführt haben? Wenn ja, wie viele und wo genau?
Dem AK Harburg sind keine entsprechenden Vorfälle bekannt.
11. Gibt es eine Beschwerdelage der Anwohner*innen der Denickestraße, der Lühmannstraße, der Weusthoffstraße, des Eißendorfer Pferdewegs, der Heimfelder Straße, der Haakestraße oder anderer umliegender Straßen zu Falschparkern im Wohngebiet? Wenn ja, bitte Anzahl und Gründe erläutern.
Es liegen dem AK Harburg aktuell keine Beschwerden seitens der Anwohner vor.
12. Gibt es seitens der Verwaltung Pläne oder Ideen, die Parkraumauslastung auf dem Gelände des AKH zu erhöhen, wenn durch den geplanten Umbau der Denickestraße künftig ca. 40 legale und eine Reihe illegal belegter Parkstände entfallen? Wenn ja, welche?
Dieses Thema ist dem AK Harburg nicht bekannt.
13. Mit welchen Maßnahmen unterstützt das AK Harburg seine Beschäftigten dabei, auf die Nutzung des privaten PKWs für den Arbeitsweg zu verzichten? Gibt es z. B. geeignete Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs? Welche weiteren Anreize gibt es oder sind in Planung?
Das AK Harburg hat für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Vielzahl an Möglichkeiten etabliert. Nachfolgend in Stichpunkten sind folgende zu nennen.
- Car to go, direkt auf dem Klinikgelände
- DB-Fahrradstation, direkt auf dem Klinikgelände
- Fahrradgaragen, direkt in der Tiefgarage
- Fahrrad-Self-Service-Station, direkt in der Tiefgarage
- HVV-Vergünstigungen.
gez. Rajski
f. d. R.
Kühn