BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Die Vorsitzende
13. März 2019
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beantwortet die Anfrage
der NEUE LIBERALE-Fraktion, Drs. 20-4363 unter Beteiligung der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) wie folgt:
- Wie viele Gutachten bzw. Arbeiten oder Studien der HCU oder anderer Hochschulen/Universitäten wurden in den Bereichen Bauen, Wohnen, Stadtplanung in der laufenden Legislatur im Bezirk Harburg oder mit Wirkung für den Bezirk Harburg für die Arbeit der Verwaltung als Grundlage für deren Planung, Arbeit und Argumentation genutzt?
a) Hamburger Zentrenkonzept
b) Sozialmonitoring-Bericht 2014
c) Sozialmonitoring-Bericht 2016
2.Um welche Gutachten/Arbeiten handelt es sich? Von welchen Stellen kommen sie? Wer sind ihre Verfasser und wer die wissenschaftlichen Betreuer? Welche Studien wurden der Politik in Harburg im Rahmen der Arbeit in den Fachausschüssen vorgestellt?
Zu a)
Aktualisierung des Hamburger Zentrenkonzepts, beauftragt durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung auf Grundlage des Beschlusses der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 23. Januar 2014. Der Beitrag der beauftragten Bürogemeinschaft stellt dabei kein klassisches Gutachten, sondern eine vielfach abge- stimmte Konzeptempfehlung dar. Vorgesehen ist eine Beschlussfassung durch die Senatskommission im II. Quartal 2019. Im Zuge der externen Abstimmung besteht die Möglichkeit, das Zentrenkonzept in den Fachausschüssen der Bezirke vorzustellen.
Anmerkung: Die HCU ist nicht direkt von der BSW beauftragt. Auftragnehmerin zum Zentrenkonzept ist eine Bürogemeinschaft aus den Büros Junker + Kruse (Dortmund) sowie Urban Catalyst Studio (Berlin). Die HCU (Arbeitsgebiet Projektentwicklung und Projektmanagement in der Stadtplanung, Prof. Dr. Krüger) ist von der Bürogemeinschaft als Unterauftragnehmerin in die Bearbeitung eingebunden. Die BSW hat dem im Zuge der Beauftragung zugestimmt.
Zu b)
Sozialmonitoring-Bericht 2014. HafenCity Universität Hamburg, Stadtentwicklung und Quantitative Methoden der Stadt- und Regionalforschung, Prof. Dr. Jörg Pohlan.
Zu c)
Sozialmonitoring-Bericht 2016. HafenCity Universität Hamburg, Stadtentwicklung und Quantitative Methoden der Stadt- und Regionalforschung, Prof. Dr. Jörg Pohlan.
Vorgestellt im Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration am
09.10.2017.
3.Für die Betrachtung welcher städtebaulichen Fragen wurden bzw. werden die Erkenntnisse dieser Arbeiten genutzt? Von welchen Stellen in Fach- und Bezirksbehörden wurden/werden die Arbeiten genutzt?
Zu a)
Die Aktualisierung des Hamburger Zentrenkonzepts dient der Überprüfung des Hamburger Zentrensystems und der Entwicklung von Strategien für die zukünftige Entwicklung dieser Zentren.
Die Ergebnisse werden in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung sowie in den Bezirksämtern, Fachämter für Stadt- und Landschaftsplanung genutzt.
Zu b) und c)
Das Sozialmonitoring bildet eine wichtige Grundlage für das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE), vgl. www.hamburg.de/sozialmonitoring. Die Ergebnisse des Sozialmonitorings werden darüber hinaus von Fachbehörden und Bezirksämtern als Grundlage für sozialraumorientierte Planungen genutzt.
4.Sind die verwendeten Gutachten/Studien/Arbeiten etc. von Firmen, Verbänden, Stiftungen, der Verwaltung, Förderern von Waterfront o.a. in Auftrag gegeben worden?
Zu a), b) und c) Ja
4.1 Wenn ja, um welche der Arbeiten handelt es sich und wer sind die Auftraggeber?
Siehe Antwort zu 2. a)
Siehe Antwort zu 2. b) und c).
4.2Wie lauteten die jeweiligen Forschungsaufträge?
Die Erarbeitung eines Sozialmonitoring-Berichts für die Integrierte Stadtteilentwicklung, einschließlich Berechnung von Indikatoren und Indizes für die Statistischen Gebiete (basierend auf der vorgegebenen Methodik).
5.Werden wissenschaftliche Arbeiten der HCU durch Mitarbeiter derjenigen Firmen betreut, die über den Förderverein Waterfront mit der Uni verbunden sind? Welche Arbeiten sind das? Welche Mitarbeiter welcher Firmen haben die jeweiligen Arbeiten betreut? Wie stellt sich diese wissenschaftliche Betreuung dar?
Entfällt zu a), b) und c).
6.Wie beurteilt die Fachbehörde die wissenschaftliche Unabhängigkeit der verwendeten Arbeiten?
Zu a)
Sehr gut. Die Aktualisierung des Hamburger Zentrenkonzepts ist kein klassisches Fachgutachten. Das Konzept wurde, auf der Grundlage gutachterlicher Empfehlungen, in einem iterativen Prozess in der Hamburger Verwaltung stetig abgestimmt. Die Arbeiten der beauftragten Bürogemeinschaft, wie auch der HCU als Unterauftragnehmerin, waren fundiert und fachlich unabhängig.
Zu b) und c)
Die Arbeiten der HCU waren fundiert und fachlich unabhängig. Die Fachbehörde sieht keine Anhaltspunkte für eine Einschränkung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit.
7.Sind in der Vergangenheit schon Arbeiten nicht verwendet worden, weil sie möglicherweise zu erkennbar interessengeleitet waren? Wenn ja, um welche Arbei-ten zu welchen Themen handelte es sich?
Zu a), b) und c): Nein
8.Bemüht man sich in Hamburg um die Errichtung eines wissenschaftlichen Transparentregisters, welches beispielsweise die Auftraggeber und die Arbeitgeber der Betreuer wissenschaftlicher Arbeiten, ihre Förderer, finanzielle Volumina, die Anteile drittmittelfinanzierter Mitarbeiter in einzelnen Instituten usw. offenlegt? Wenn ja, wie sehen die derzeitigen Bemühungen aus?
Zu a), b) und c):
Nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz sind Gutachten grundsätzlich in das Transparenzregister einzustellen. Hinsichtlich wissenschaftlicher Belange ist die Veröffentlichung von Gutachten unter § 77, Satz 8, Hamburgisches Hochschulgesetz geregelt.
gez. Rajski
f.d.R.
Kühn