BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG Die Vorsitzende 6. März 2019 Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beantwortet die Anfrage der GRÜNE-Fraktion, Drs. 20-4351 auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: Zu 1.: Die Festlegung, ob und welche Bäume oder Totholz entfernt werden, erfolgt fortwährend auf Basis von Gefährdungsbeurteilungen innerhalb des Betriebs und der Unterhaltung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen (öHWS-Anlagen). Die HPA ist in ihrem Zuständigkeitsbereich für die öHWS-Anlagen von einigen Auflagen der Naturschutzverordnung befreit und hat vereinzelt in der Vergangenheit größere Bäume gesichert und Totholz aus dem unmittelbaren Randbereich des Auwaldes zum Deichschutzstreifen entfernt. Dieses geschieht grundsätzlich nur im Zuge des Freihaltens des Lichtraumprofils (Rückschnitt der Bäume und Buschwerke auf gesamter Länge im Zweijahresrhythmus). Von Totholz innerhalb des Tideauwalds geht in der Regel keine Gefahr für die Hochwassersicherheit aus. Bei der Abwägung zwischen Hochwassersicherheit und Naturschutz ist mit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) als zuständige Fachbehörde Konsens herzustellen. Zu 2.: Die für die öHWS-Anlagen zuständigen HPA-Anlagenwarte kontrollieren auf ihren regelmäßigen Routinefahrten neben den eigentlichen öHWS-Anlagen auch das Vorland, also auch Bereiche des Tideauwalds. Teilweise wurden bei aktuellen Routinekontrollen im Januar des Jahres 2019 entwurzelte Bäume gesichtet. Diese liegen zum Teil im Uferbereich oder haben sich in anderen Bäumen verfangen. Unter diesen Bäumen wurden drei Bäume als Gefährdung für die Hochwassersicherheit eingestuft. Diese werden zeitnah vor der Vegetationsperiode gesichert bzw. geräumt. Es wurde bereits mit den erforderlichen Arbeiten begonnen. Zu 3.: Aufgrund der für einen Rückschnitt gültigen Beschränkungen werden die Herstellung und die Rahmenbedingungen der Sichtfenster geprüft. Der Rückschnitt könnte frühestens im Herbst des Jahres 2019 erfolgen. gez. Rajski f.d.R. Hille |