FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
24. Oktober 2018
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-4155) wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Die Waldfläche im Eigentum der Firma Immoforst GmbH in der Haake hat eine Fläche von ca. 50 ha. Die Absicht des Holzeinschlages auf dieser Fläche hat das Unternehmen nicht gegenüber der Verwaltung des Bezirksamtes, sondern gegenüber einzelnen Mitgliedern der Bezirksversammlung schriftlich angekündigt.
Zuständig für die Durchführung des Bundeswaldgesetzes und des Landeswaldgesetzes ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI).
Die Immoforst GmbH wird forstlich von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksförsterei Jesteburg, betreut
1. Besteht die Absicht, kurzfristig mit der ImmoForst OHG Forstverwaltung Kontakt
aufzunehmen und Verhandlungen darüber zu führen, wie und unter welchen
Umständen bestimmte markante Uraltbäume von den forstwirtschaftlichen Maß-
nahmen ausgenommen werden können?
Siehe Vorbemerkung, die Bezirksverwaltung ist dafür nicht zuständig. Dem Bezirksamt war bisher auch nicht bekannt, dass der Eigentümer gegebenenfalls bereit ist, seine forstlichen Interessen gegenüber natur- oder artenschutzrechtlichen Belangen zurückzustellen. Es ist notwendig, dass die zuständigen Dienststellen (BWVI- Forsten und BUE- Artenschutz), sowie die Bezirksförsterei Jesteburg und der Eigentümer zu diesem Zwecke eine Begehung vor Ort durchführen.
2. Hält die Bezirksverwaltung den Erhalt von zumindest 56 Biotop- und markanten
Uraltbäumen in dem Gebiet für sinnvoll und wünschenswert?
Ja, der Erhalt von alten Bäumen ist aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen außerordentlich wichtig und wird ausdrücklich begrüßt.
3. Welche Gespräche hat die Bezirksverwaltung gegebenenfalls bereits mit dem
Unternehmen geführt und welches Ergebnis hatten diese Gespräche?
Siehe Vorbemerkung. Es haben keine Gespräche des Eigentümers mit der Bezirksverwaltung stattgefunden.
4. Teilt die Bezirksverwaltung die Darstellung, dass der angekündigte Einschlag von
ca. 600 Bäumen im Alter von 60 bis 130 Jahren in dem Gebiet Kuhtrift eine forst-
technische Maßnahme ist, die der Lichtschaffung und Naturverjüngung des über-
alterten Kuhtrift-Waldes guttun würde?
Das Bezirksamt kann dazu keine fachliche Einschätzung abgeben. Für den Wald der ImmoForst OHG ist nach Kenntnis des Bezirksamtes ein Betriebsgutachten in Bearbeitung, das über den zulässigen Einschlag Aussagen enthalten soll. Das Betriebsgutachten ist dem Bezirk nicht bekannt.
5. Teilt die Bezirksverwaltung die Ansicht, dass erfolgreiche Verhandlungen über
teilweisen Verzicht auf Fällmaßnahmen zumindest zum Teil die Wünsche der
Bezirksversammlung nach weitgehendem Erhalt des Waldgebietes erfüllen
könnte?
Aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht wäre der Erhalt der alten Bäume und insbesondere auch der Laubbäume wünschenswert und ein wichtiger Faktor für die Qualität des Waldes. Erfolgt der beabsichtigte Holzeinschlag auf der Basis eines Betriebsgutachtens, ist der Erhalt des Waldgebietes nicht gefährdet.
6. Sieht die Bezirksverwaltung grundsätzlich Möglichkeiten, die angekündigten
forstwirtschaftlichen Baumfällungen im Gebiet Kuhtrift zu unterbinden, einzu-
schränken oder abzuschwächen?
Die Beurteilung der forstlichen Maßnahmen erfolgt nach dem Landeswaldgesetz durch die BWVI- Forsten. Das Waldgebiet steht zwar unter Landschaftsschutz, das Bezirksamt hat jedoch keine Handhabe einzugreifen, da die ordnungsgemäße Forstwirtschaft von den Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung ausgenommen ist. Eine Rücksprache mit der BWVI-Forsten hat dazu geführt, dass die BWVI bereits mit der ImmoForst OHG in Kontakt getreten ist, um zu prüfen, ob ein Betriebsgutachten für den Betrieb vorliegt, in welchem Umfang eine forstwirtschaftlich Maßnahme auf Grundlage des Gutachtens durchgeführt werden darf, wie mit Biotop- und Habitatbäumen umgegangen wird und in Abstimmung mit der BUE-Naturschutz, ob der Artenschutz gem. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Berücksichtigung findet.
7. In welchem Umfang und durch welche Maßnahmen wäre dieses denkbar?
Der Bezirk hat keine Möglichkeit, hier regulierend einzugreifen. Die BWVI nimmt ihre Aufsichtspflicht als Oberste Forstbehörde gegenüber der ImmoForst OHG wahr und wird ggf. regulierend intervenieren.
Fredenhagen